Das digitale EU-Covid-Zertifikat erhalten alle Einwohnerinnen der EU, die geimpft sind; die einen Corona-Test vorweisen können, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt oder welche eine Corona-Infektion durchgemacht haben.
Ausnahmen sind möglich
Wer im Besitz eines solchen Zertifikates ist, soll in diesem Sommer innerhalb der EU frei reisen können – ohne Quarantäne-Pflicht. Minderjährige Kinder geimpfter Eltern unterliegen ebenfalls keinen Reiseeinschränkungen. Die Regelung soll im ganzen Schengenraum gelten.
Aber keine Regel ohne Ausnahme. In begründeten Fällen behalten sich die EU-Staaten nämlich das Recht vor, trotzdem Einreisebeschränkungen zu erlassen. Das dürfe aber nur noch auf der Basis einer neuen Regelung erfolgen, erklärte EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders.
Das garantiere, dass mögliche künftige Einschränkungen zumindest verhältnismässig und nicht-diskriminierend seien. Die EU passt im gleichen Zug auch ihr Ampelsystem an, welches nach einheitlichen Kriterien Gefahren-Zonen definiert. Reisen von einer grünen Zone in eine andere grüne Region wären demnach wieder ohne Einschränkungen möglich.
Quarantänepflicht nur noch für Dunkelrot
Eine generelle Quarantänepflicht gilt künftig nur noch für dunkelrote Zonen, also Gebiete mit anhaltend sehr hohen Neu-Infektionen. Auf diese Weise könne die EU einen Flickenteppich von 27 Spezial-Lösungen verhindern.
Die neue EU-Regelung gilt im Prinzip auch für Reisen in und aus der Schweiz. Definitiv entschieden wird dies gemäss Bundesamt für Gesundheit aber erst Ende Juni.