Österreich
Einreise momentan: Die Einreise aus der Schweiz ist im Moment unter Einhaltung der 3G-Regel (Besitz eines Covid-Zertifikats) ohne Registrierung und ohne Quarantäne möglich. Aktuell können Personen, die weder eine Impfung noch eine Genesung vorweisen können, alternativ auch einen Antigen-Schnelltest vorzeigen.
Einreise ab dem 22. November: Ein Antigen-Schnelltest berechtigt nicht mehr zur Einreise. Nur noch für Grenzpendler sind diese Tests weiterhin gültig. Für aller anderen gilt dann die sogenannte 2,5G-Regel (Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet).
Einreise ab dem 6. Dezember: Impfzertifikate sind nur noch 9 Monate nach der 2. Impfung gültig. Für ein gültiges Zertifikat braucht es dann eine 3. Dosis. Für den Jansen-Impfstoff braucht es ab dem 3.1.2022 eine zweite Dosis.
Das gilt im öffentlichen Leben: Bis Montag gilt die 2G-Regel. Es haben also nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Restaurants, Hotels, Freizeit- und Kultureinrichtungen. In gewissen Bundesländern gelten jedoch strengere Regeln. So gilt in Wien ab Freitag in der Nachtgastronomie ab 25 Personen die 2-G-Plus-Regel. Neben geimpft bzw. genesen ist dann zusätzlich auch ein PCR-Test notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Speziell: Für Ungeimpfte gilt seit Montag faktisch eine Ausgangssperre: Wer nicht gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen ist, darf sein Zuhause nur noch aus dringenden Gründen verlassen – etwa für Einkäufe des täglichen Bedarfs, für den Weg zur Arbeit, den Arztbesuch oder zum für nötig erachteten Spaziergang. Bei Verstössen drohen bis zu 1450 Euro Strafe.
Ab kommenden Montag geht das gesamte Land in einen Lockdown. Dieser wird nach zehn Tagen bewertet und höchstens 20 Tage dauern. Menschen dürfen ihr Zuhause nur für dringende Einkäufe oder Erledigungen verlassen, um zur Arbeit zugehen, oder um Bewegung im Freien zu machen. Lokale und die meisten Geschäfte schliessen.
Italien
Einreise: Bei der Einreise in das Land ist für alle Erwachsenen und Kinder ab sechs Jahren eine Online-Anmeldung auszufüllen. Zudem ist der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Covid-Tests zu erbringen (Besitz eines Covid-Zertifikats).
Das gilt im öffentlichen Leben: Der Grüne Pass ist Voraussetzung für fast alle Aktivitäten im öffentlichen Raum. Er ist der Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test analog dem Zertifikat in der Schweiz. Kinder unter zwölf Jahren müssen noch keinen Pass haben.
Speziell: Je nach Region sind die Bestimmungen unterschiedlich. Italien verfügt über ein sogenanntes Ampelsystem je nach Inzidenz. Im Moment rangieren alle Regionen auf der niedrigsten Gefahrenstufe (weiss).
Frankreich
Einreise: Die Einreise aus der Schweiz ist unter Einhaltung der 3G-Regel ohne Quarantäne möglich (Besitz eines Covid-Zertifikats). Wer als Ungeimpfter oder Ungeimpfte aus der Schweiz einreisen möchte, braucht einen aktuellen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Das gilt im öffentlichen Leben: Für einen Besuch im Restaurant, Café, Bistrot, fürs Theater, Kino oder Museum oder den Vergnügungspark gilt die 3G-Regel. In den öffentlichen Verkehrsmitteln und Einkaufsläden braucht es keinen Gesundheitsnachweis, aber eine Maske. Skifahren ist ebenfalls nur mit Maske erlaubt, es wird kein «pass sanitaire» benötigt. Wer gegen die Vorschriften verstösst, riskiert eine Busse von 135 Euro.
Speziell: Ab 15. Dezember müssen alle über 65-Jährigen und Menschen mit Begleiterkrankungen eine Booster-Impfung nachweisen können. Sonst wird ihnen der Eintritt in Läden und Institutionen nicht erlaubt.
Deutschland
Einreise: Die Einreise aus der Schweiz ist unter Einhaltung der 3G-Regel ohne Quarantäne möglich (Besitz eines Covid-Zertifikats). Bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden dürfen auch Ungeimpfte ins Land einreisen.
Das gilt im öffentlichen Leben: In Einkaufsläden gilt die 3G-Regel. Ausnahmen bilden Geschäfte der Grundversorgung, wie Lebensmittelläden oder Apotheken. Märkte im Freien sind von 3G ebenfalls ausgenommen. Für Cafés und Restaurants gilt in den angrenzenden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg neu 2G. In Bayern gilt zudem Tragpflicht einer FFP2-Maske für Orte, wo dies verlangt wird. Clubs und Diskotheken können in Bayern weiterhin öffnen, das Tanzen ist jedoch nur unter der 2G-Regel und nur mit Maske gestattet. In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Maskentragpflicht, aber keine Zertifikatspflicht.
Speziell: Für Weihnachtsmärkte gelten besondere Vorschriften. An Ständen, an denen konsumiert werden kann, herrscht die 2G-Regel. Ansonsten sind die Märkte sogar von 3G ausgenommen.