- Der Deutsche Bundestag hat gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse bei AfD-Fraktionschef Alexander Gauland genehmigt.
- Die Immunität von Gauland wurde aufgehoben.
- Das Parlament stimmte zudem für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz.
Einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main «auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse» wurde zugestimmt. Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz. Die Hintergründe sind noch unklar.
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmasslichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. In Deutschland geniessen sie laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
Geht es um einen «privaten Steuerfehler»?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines «privaten Steuerfehlers» aufgenommen. Ob die aktuelle Aufhebung der Immunität damit zu tun hat, ist noch nicht bekannt.