- Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den suspendierten Präsidenten Yoon Suk Yeol erhoben.
- Ihm wird vorgeworfen, mit der Verhängung des Kriegsrechts einen Aufstand angezettelt zu haben, wie die Nachrichtenagentur Yonhap berichtete.
- Zuvor hatte die Antikorruptionsbehörde CIO vor einigen Tagen empfohlen, offiziell Anklage zu erheben.
Yoon Suk Yeol hatte am 3. Dezember in einem Haushaltsstreit mit der Opposition kurzfristig das Kriegsrecht ausgerufen und damit sein Land in eine tiefe Staatskrise gestürzt. Der 64-Jährige rechtfertigte sein Vorgehen als legitime Massnahme, um die Nation vor angeblich «staatsfeindlichen Kräften» in der Opposition zu schützen.
«Die Bestrafung des Anführers des Aufstands beginnt nun endlich», sagte der Sprecher der oppositionellen Demokratischen Partei, Han Min Soo, an einer Medienkonferenz in Seoul.
Die Anwälte Yoons hatten gefordert, ihn unverzüglich aus der illegalen Haft zu entlassen. Sie argumentierten bei einer Anhörung vor dem Verfassungsgericht, dass Yoon nie die Absicht gehabt habe, das Kriegsrecht vollständig zu verhängen. Die Massnahme sei als Warnung gedacht gewesen, um den politischen Stillstand zu überwinden.
«Die Erklärung des Präsidenten zum Ausnahmezustand des Kriegsrechts war ein verzweifelter Appell an die Öffentlichkeit angesichts einer nationalen Krise, die durch die ausser Kontrolle geratene Opposition verursacht wurde», teilten Yoons Anwälte mit.
Entscheid über Amtsenthebung steht noch aus
Yoon hatte am 3. Dezember 2024 das Kriegsrecht verhängt, den Beschluss aber nach sechs Stunden wieder aufgehoben. Trotzdem löste der Entscheid eine Staatskrise aus. Darauf stimmte das Parlament am 14. Dezember für seine Amtsenthebung.
Die Verfassung gibt dem Präsidenten die Befugnis, das Kriegsrecht zu verhängen, um die Ordnung in Kriegszeiten und anderen vergleichbaren Ausnahmezuständen aufrechtzuerhalten. Der Staatspräsident geniesst Immunität, aber dieses Privileg gilt nicht für den Vorwurf der Rebellion oder des Verrats. Nach südkoreanischem Recht kann dem Anführer einer Rebellion eine lebenslange Haftstrafe oder die Todesstrafe drohen.
Parallel zum Strafverfahren wird das oberste Gericht entscheiden, ob er seines Amtes enthoben oder seine Befugnisse als Staatspräsident wiederhergestellt werden sollen. Dafür hat das Gericht 180 Tage Zeit.