- Die Europäische Union darf im Handelsstreit um Subventionen der US-Regierung an den Flugzeugbauer Boeing Strafzölle im Umfang von knapp vier Milliarden Dollar gegen die USA verhängen.
- Das gab die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf bekannt.
- Die WTO blieb damit weit unter den Forderungen der EU.
Die Streitschlichter hatten zwölf Milliarden Dollar an Schäden geltend gemacht, im Gespräch gingen sie später auf 8.6 Milliarden hinunter, weil der europäische Airbus-Konzern durch die US-Staatshilfen für den Konkurrenten Boeing jahrelang benachteiligt worden sei.
Das Urteil ist der vorläufige Schlussstrich unter den Disput zwischen den USA und der EU, der seit mehr als 15 Jahren dauern. Ein Berufungsverfahren ist ausgeschlossen. Die EU hat bereits Strafzölle auf Spielkonsolen, Ketchup und andere Produkte angedroht.
Die WTO-Streitschlichter hatten im März 2019 bereits abschliessend festgestellt, dass die USA über Jahre zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestellt hatten.
Auch USA erhoben Strafzölle
Der Entscheid der WTO-Schlichter erfolgt ein Jahr nachdem sie sozusagen den gleichen Entscheid mit umgekehrten Vorzeichen gefällt hatten: Damals erlaubten sie den USA Strafzölle auf europäische Produkte im Umfang von 7.5 Milliarden Dollar pro Jahr. Dies wegen staatlicher Unterstützung des europäischen Flugzeugherstellers Airbus.
Die USA setzten das Urteil umgehend um: Sie verteuerten die Einfuhr von Käse, Butter und Wein und vielen anderen Produkten aus Europa, ebenso von Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die Strafzölle liegen zwischen 15 und 25 Prozent. Sie straften vor allem die Länder, die Subventionen an Airbus zahlten: Deutschland, Frankreich, Spanien und Grossbritannien.
Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Die EU betont seit Monaten, alle Zahlungen an Airbus seien eingestellt worden und die Strafzölle müssten gestoppt werden.
Sie hat dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichter gefordert, aber der Antrag kommt in der krisengeschüttelten WTO nicht voran. Auch die USA sagen, die beanstandeten Beihilfen an Boeing existierten nicht mehr.