- Eine grosse Mehrheit der EU-Staaten hat sich darauf verständigt, für Ungarn vorgesehene Zahlungen aus dem europäischen Gemeinschaftshaushalt in der Höhe von 6.3 Milliarden Euro einzufrieren.
- Wie der Rat der EU in einer Mitteilung schreibt, fällt die Summe um rund 1.2 Milliarden Euro niedriger aus, als es die EU-Kommission vorgeschlagen hatte.
- Hintergrund des bislang beispiellosen Vorgehens gegen Ungarn ist die Sorge, dass EU-Gelder in dem Land wegen unzureichender Massnahmen gegen Korruption nicht ordnungsgemäss verwendet werden.
Die EU-Kommission hatte kurz vor der Einigung eine Empfehlung erneuert, nach der für Ungarn vorgesehene Fördermittel in Höhe von rund 7.5 Milliarden Euro eingefroren werden sollten, bis die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban Versprechen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit komplett umgesetzt hat.
Die Summe von 6.3 Milliarden Euro liegt um rund 1.2 Milliarden Euro niedriger als von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Ländern wie Deutschland gewünscht. Die Einigung gilt aber dennoch als grosser Erfolg, da Ungarn nun unter Druck steht, weitere Reformen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit vorzunehmen.
Reduziert wurde die Summe, weil mehrere EU-Staaten anerkennen wollten, dass die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban in den vergangenen Wochen bereits Anstrengungen in diese Richtung unternommen hat.
Notwendig zur endgültigen Annahme des Vorschlags ist eine qualifizierte Mehrheit, mindestens 15 der 27 EU-Staaten müssen demzufolge zustimmen und zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.
Diese Voraussetzung ist nach der Einigung im Ausschuss der ständigen Vertreter erreicht und soll nun in einem schriftlichen Verfahren bis zum EU-Gipfel am Donnerstag formalisiert werden. Bei der Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten wurde zudem der Vorschlag der Kommission gebilligt, den ungarischen Plan zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen formell zu bestätigen.
Er sieht allerdings auch vor, dass die Auszahlungen in Höhe von bis zu 5.8 Milliarden Euro erst dann erfolgen sollen, wenn insgesamt 27 Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören auch die, die in dem Rechtsstaatlichkeitsverfahren formuliert wurden.
Ungarn könnte mit Veto EU-Entscheide blockieren
Mit Spannung werden die weiteren Entwicklungen vor allem deswegen erwartet, weil Ungarn erhebliche Mittel in der Hand hält, um Druck auf die EU auszuüben. So könnte die Regierung in Budapest beispielsweise Entscheidungen blockieren, für die in der EU Einstimmigkeit erforderlich ist.
Dagegen spricht, dass Ungarn nach Angaben von Diplomaten am Montagabend sogar Zugeständnisse machte und seine Blockade gegen neue Ukraine-Hilfen sowie ein EU-Gesetz zur internationalen Mindeststeuer aufgab.
Als Grund gilt die Drohung von EU-Staaten wie Deutschland, eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen zu blockieren. Dies hätte zur Folge gehabt, dass am Jahresende 70 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel von 5.8 Milliarden Euro verfallen wären.