Nach dem Sturm auf das US-Kapitol von Anhängern Donald Trumps nehmen Rufe nach einem erneuten Amtsenthebungsverfahren gegen den scheidenden Präsidenten zu. Hierbei gibt es zwei mögliche Verfahren.
Reguläres Amtsenthebungsverfahren
Eine Anklage wegen Amtsvergehen ist ein in der Verfassung vorgesehenes Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten sowie anderer Amtsträger, wenn diese sich der «hohen Verbrechen und Vergehen» schuldig gemacht haben. Das Repräsentantenhaus trifft mit einfacher Mehrheit die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens. Damit gilt der Präsident als «impeached», die Regierungsfähigkeit ist jedoch nicht eingeschränkt. Daraufhin finden im Senat Anhörungen statt. Jede Seite hat das Recht, Zeugen zu vernehmen und Kreuzverhöre durchzuführen. Für einen Schuldspruch ist eine Zweidrittelmehrheit des Senates erforderlich.
Ein reguläres Verfahren würde in der noch verbleibenden zweiwöchigen Amtszeit Trumps kaum zu Ende gebracht werden können, sagt Claudia Brühwiler, Politologin und Dozentin für Amerikanistik an der Universität St. Gallen. «Allerdings hätte das den Effekt, dass Trump bei einer Verurteilung durch den Senat im Jahr 2024 nicht mehr antreten dürfte.»
Amtsenthebung gemäss Zusatzartikel 25
Neben einem regulären Amtsenthebungsverfahren, wie es auch während der Russlandermittlungen von Robert Mueller gegen Trump verfolgt wurde, gibt es einen schnelleren Weg, einen US-Präsidenten aus dem Amt zu entfernen: Zusatzartikel 25 der Verfassung erlaubt es, den Präsidenten für «unfähig, die Rechte und Pflichten des Amtes auszuüben» zu erklären. Ein solches forderte unter anderem die Demokratin Nancy Pelosi, Vorsitzende des Repräsentantenhauses.
Eine entsprechende Erklärung müssen der Vizepräsident und eine Mehrheit der wichtigsten Kabinettsmitglieder vornehmen. Ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 1985 interpretierte 15 Ministerposten als Teil dieser Gruppe. Der Vizepräsident und diese Minister müssen diese schriftliche Erklärung an die Vorsitzenden des Senats und des Repräsentantenhauses übermitteln. Der Präsident kann aber – ebenfalls in einer Erklärung an die beiden Kongress-Kammern – widersprechen.
Der Vizepräsident und die entsprechenden Minister können den Präsidenten anschliessend überstimmen. Danach ist der Kongress am Zug – und bis zu einer Entscheidung des Parlaments ist der Vizepräsident amtierender Präsident. Der Kongress hat 21 Tage Zeit, um abzustimmen. Für eine Amtsenthebung des Präsidenten müssen in beiden Kammern jeweils Zweidrittelmehrheiten zusammenkommen.
Verfahren kaum durchführbar
Im Fall des Republikaners Trump sind diese Mehrheiten nicht absehbar. «Eine Absicherung durch den Kongress wäre sehr schwierig», sagt Politologin Claudia Brühwiler. Auch hätte ein Amtsenthebungsverfahren nach Zusatzartikel 25 nicht die gleiche Wirkung wie ein reguläres Verfahren. Donald Trump könnte folglich weiterhin als Präsidentschaftskandidat antreten.
Denkbar wäre aber beispielsweise gemäss amerikanischen Medienberichten, dass die Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, eine Abstimmung in dieser Kammer über den 20. Januar hinauszögert. Mit der Vereidigung des Demokraten Joe Biden an dem Tag endet Trumps Amtszeit.