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Durchbruch bei Brexit-Verhandlungen
Aus Tagesschau vom 17.10.2019.
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Tag der Entscheidung Das steht in Johnsons Brexit-Deal

Das Abkommen zum EU-Austritt umfasst einem 535 Seiten starken Vertrag. Darin wird die Zollunion aber auch Themen wie die Rechte der Bürger und Londons Finanzverpflichtungen geregelt. Am Samstag soll das Unterhaus abstimmen. Um halb elf beginnt es zu tagen. Darüber wird diskutiert:

Übergangsphase: Nach dem Brexit bleibt Grossbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion – um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermeiden. Dieser Zeitraum dauert bis zum 31. Dezember 2020, kann aber einmal um bis zu zwei Jahren verlängert werden. Solange muss London weiter das EU-Regelwerk anerkennen und Mitgliederbeiträge zahlen, ohne selbst ein Stimmrecht zu haben. Die britische Regierung darf ihrerseits bereits «internationale Abkommen» im Handelsbereich abschliessen – sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.

Nordirland: Nordirland bleibt im Zollgebiet des Vereinigten Königreichs. Aber technisch, bzw. administrativ ist es ebenfalls an die Regeln der EU-Zollunion gebunden. Es gibt eine Vereinbarung über die Mehrwertsteuer, um Marktverzerrungen zu vermeiden. Die nordirische Volksvertretung kann vier Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung und dann nach bestimmten Zeiträumen immer wieder darüber abstimmen, ob sie weiter gelten solle. Die Vereinbarung ist keine Übergangslösung, sondern wird nur auf Dauer gelten.

Rechte der Bürger: In Grossbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU mehr als eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert – selbst wenn die Bürger in ein anderes Land umziehen. Dasselbe gilt für Bürger, die während der Übergangsphase ankommen.

Finanzverpflichtungen: Grossbritannien muss alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist – auch wenn diese über das Austrittsdatum und die Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzt die daraus resultierenden Verpflichtungen auf 35 bis 39 Milliarden Pfund (40.3 bis 44.9 Milliarden Euro).

Streitschlichtung: Kommt es zu Streitfällen über die Austrittsvereinbarung, entscheidet ein Schiedsgremium, dessen Beschlüsse bindend sind. Es kann dabei den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und bei Verstössen Geldbussen verhängen. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere je nach Verstoss Teile des Austrittsabkommens aussetzen.

Gibraltar: Auf das britische Gebiet im Süden der iberischen Halbinsel erhebt auch Spanien Anspruch. In einem Protokoll des Austrittsvertrags wird geregelt, dass tausende Pendler aus Spanien weiter problemlos in Gibraltar arbeiten können – und wie mit Steuerfragen oder Fischereirechten umgegangen wird. London und Brüssel sichern zu, vor Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen, die das Gebiet betreffen, die Zustimmung Spaniens einzuholen.

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