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Wohin mit Schweizer Jihadisten?
Aus Echo der Zeit vom 17.02.2019. Bild: Keystone
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Umstrittener Pass-Entzug Wohin mit Schweizer Dschihadisten?

US-Präsident Trump fordert die europäischen Staaten dazu auf, rund 800 IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Betroffen sind vorab Grossbritannien und Frankreich. In Einzelfällen aber auch die Schweiz.

Seit 2001 sind rund 100 Menschen aus der Schweiz in den Dschihad gereist, die meisten nach Syrien oder in den Irak. Das besagt eine Statistik des Schweizerischen Nachrichtendienstes. Ein Drittel von ihnen verfügt über einen Schweizer Pass. Nicht wenige der Dschihad-Touristen sind gestorben, vierzehn – soviel man weiss – zurückgekehrt.

Ausschuss entscheidet im Frühling

Wie viele Schweizer Bürger sich im Kriegsgebiet in Haft befinden, gibt der Nachrichtendienst nicht bekannt. Er teilt auf Anfrage lediglich schriftlich mit, dass sich «im Fall jener terroristisch motivierten Reisenden, die derzeit im irakisch-syrischen Grenzgebiet inhaftiert sind oder sich in einem Camp befinden, zahlreiche komplexe humanitäre, rechtliche und logistische Fragen stellen.»

Momentan befasst sich der Sicherheitsausschuss des Bundesrates mit dieser Frage. Der Ausschuss besteht aus Verteidigungsministerin Viola Amherd, Aussenminister Ignazio Cassis und Justizministerin Karin Keller Sutter. «Im Verlaufe des Frühlings» wollen sie entscheiden, wie mit Schweizer Dschihad-Kämpfern umgegangen werden soll. Verschiedene Parteien fordern, dass Doppelbürgern, die sich den IS-Kämpfern angeschlossen haben, der Schweizer Pass entzogen und ihre Rückholung so verunmöglicht wird.

Frankreich will IS-Kämpfer zurückholen

In anderen europäischen Ländern ist man diesbezüglich weiter: Frankreich hat neulich erklärt, alle französischen IS-Kämpfer aus Gefängnissen im Irak und Syrien zurückzuholen und in Frankreich vor Gericht zu stellen. Zuvor hat Paris diese Praxis nur bei Staatsbürgern verfolgt, die im Irak zum Tod verurteilt worden sind.

Deutschland garantiert allen deutschen Staatsbürgern die Rückkehr und die Beurteilung durch ein deutsches Gericht. Dies aber nur, wenn sich ein deutsches Konsulat um sie kümmern kann – was in Syrien derzeit allerdings nicht der Fall ist.

Grossbritannien verfolgt eine harte Linie: London will niemanden ins Land zurück lassen, der sich terroristischen Organisationen angeschlossen hat.

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Was tun mit Schweizer IS-Dschihadisten?
Aus 10 vor 10 vom 08.02.2019.
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