Darum geht es: Am 24. Dezember hat die UNO Generalversammlung die «Cybercrime Konvention» verabschiedet, die für mehr internationale Zusammenarbeit beim Bekämpfen von Kriminalität im Internet sorgen soll. Doch Menschenrechtsorganisationen warnen: Mit dieser Konvention wollen Autokraten ihre Gegner über Grenzen hinweg verfolgen.
Mehr Zusammenarbeit dringen nötig: Die Cyberkriminalität nimmt rasant zu, die Strafverfolgung ist überfordert. Ein grosses Problem ist, dass viele Cyberkriminelle im Ausland sitzen – zum Beispiel in Ländern wie Russland, die Cyberkriminelle nicht verfolgen, solange sie inländische Bürger und Firmen in Ruhe lassen.
Ghada Waly vom UNO-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung nennt die neue Konvention einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern im Internet, Online-Betrug und Geldwäscherei.
Dies ist ein entscheidender Schritt in unseren Bemühungen, Straftaten wie den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet, raffinierte Online-Betrügereien und Geldwäsche zu bekämpfen.
Das befürchten Kritiker: Mit der Konvention können Staaten Verbrecher verfolgen und überwachen, auch wenn sie sich in anderen Staaten aufhalten. Doch «Verbrecher» sind je nach Staat auch Regimekritikerinnen, Aktivisten, Journalistinnen, Andersgläubige oder Homosexuelle. Auffallend: Die treibenden Kräfte hinter der UNO «Cybercrime Convention» sind unter anderem Russland, China und Nordkorea, also alles Staaten, die die bekannt dafür sind, die Freiheit im Internet einzuschränken und Regimegegner auch im Ausland zu verfolgen. Das legt die Vermutung nahe, dass diese Länder die Konvention zu diesem Zweck missbrauchen könnten.
Und nicht nur Regimekritiker könnten betroffen sein, sondern alle. Die Konvention verpflichtet Staaten nämlich, Massnahmen zu treffen, um Verbrechen effektiv verfolgen zu können. Experten befürchten, dass dies einen Ausbau der Überwachung zur Folge haben könnte, bei der Staaten auch präventiv Daten sammeln werden. Fördern könnte dies auch die Tatsache, dass die Konvention nicht nur Cyberkriminalität betrifft: Sie gilt für jede Tat, bei der Informationstechnologie (ein Computer oder ein Smartphone) zum Einsatz kommt.
Deswegen stimmt die Schweiz trotzdem zu: Die Schweizer UNO-Delegation ist der Meinung, dass die Menschenrechte genügend geschützt sind. Sie hat sich während den Verhandlungen für Klauseln eingesetzt, die es erlauben, das Gesuch eines anderen Staates abzulehnen, wenn Grundrechte wie Redefreiheit oder Religionsfreiheit verletzt werden ( dnip.ch ).
Das heisst, falls die Schweiz zum Beispiel ein Gesuch aus Russland bekommt, Daten über einen russlandkritischen Journalisten zu teilen, dann kann sie dieses Gesuch möglicherweise ablehnen. Auch dass die Konvention zu mehr Überwachung in der Schweiz führt, bezweifelt die Delegation.
Wie geht es weiter: Die Konvention wird im Verlaufe dieses Jahres von den einzelnen Staaten ratifiziert werden. Ob die Schweiz unterschreiben wird, stehe noch nicht fest, schreibt das Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA auf Anfrage: Die zuständigen Behörden würden derzeit den Text prüfen und dem Bundesrat einen Vorschlag vorlegen.