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Unrechtmässige Freilassung Südafrikas ehemaliger Präsident Zuma muss zurück ins Gefängnis

  • Der frühere Präsident von Südafrika Jacob Zuma muss zurück ins Gefängnis. Das hat ein Gericht in der Hauptstadt Pretoria entschieden.
  • Auf Anordnung des zuständigen Justizvollzugsbeamten wurde Zuma anfangs September aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig freigelassen.
  • Diese Freilassung sei jedoch unrechtmässig gewesen, begründet das Gericht den Entscheid.
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Südafrikas Ex-Präsident Zuma im Gefängnis
Aus Tagesschau vom 08.07.2021.
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Jacob Zumas Anwälte hatten dem Justizministerium für die Freilassung im September ein medizinisches Gutachten vorgelegt. Woran Zuma leidet, ist allerdings bis heute nicht bekannt.

Der ausschlaggebende Grund für die Aufhebung der Freilassung sei aber, dass der Beamte nach Ansicht des Gerichts den vorgeschriebenen legalen Weg missachtet habe. Denn dieser sähe vor der Urteilsverkündung jeweils eine Anhörung eines medizinischen Expertengremiums vor.

Zumas Verurteilung löste grosse Unruhen aus

Verurteilt worden war der Ex-Präsident im Juli wegen Missachtung der Justiz. Er hatte sich wiederholt geweigert, vor einem Ausschuss zu erscheinen, der Korruptionsvorwürfe gegen ihn während seiner Präsidentschaft von 2009 bis 2018 untersucht.

Jacob Zuma weist die Vorwürfe als politisch motiviert zurück. Seine Verurteilung zu 15 Monaten Haft löste im Juli in Südafrika gewaltsame Unruhen aus.

Dabei kamen nach offiziellen Angaben mindestens 337 Menschen ums Leben, es gab Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe. Erst die Mobilisierung von 25'000 Soldaten führte zu einer Stabilisierung der Sicherheitslage.

Weitere Verfahren laufen gegen Zuma

Der 79-Jährige muss nun zurück ins Gefängnis. Zudem entschied das Gericht in Pretoria, dass die drei Monate, die er zu Hause verbracht hat, nicht auf die Haftstrafe angerechnet werden.

Gegen Jacob Zuma läuft ausserdem ein Verfahren wegen Korruption, Geldwäsche und Betrugs bei einem milliardenschweren Waffengeschäft Ende der 90er-Jahre. Dieser Prozess soll im April fortgesetzt werden.

SRF 4 News, 15.12.21, 12 Uhr ; 

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