Mit einem Video erinnerte Staatsanwalt Jerry Blackwell die Geschworenen an die 9 Minuten und 29 Sekunden, in denen George Floyd am Boden liegt, um Luft ringt und um Hilfe bittet.
«Alles tut weh», seufzt George Floyd. «Ich kann nicht atmen», sagt der Afroamerikaner immer wieder, bevor er für immer verstummt. Passanten schreien die Polizisten an, während der weisse Beamte Derek Chauvin stoisch weiter auf Floyds Hals kniet und ihn zu Boden drückt.
«Lass seinen Hals, verflucht noch mal, er atmet nicht mal mehr», schreit ein Passant. «Haben sie ihn getötet?», ruft eine Passantin. «Ihnen ist es egal, er ist schwarz», sagt sie.
Staatsanwalt fordert Schuldspruch
Polizeioffizier Derek Chauvin habe gegen polizeiinterne Regeln verstossen, indem er unnötig lange auf Hals und Rücken von George Floyd gekniet sei, sagte Staatsanwalt Blackwell in seinem Eröffnungsplädoyer. «Und das selbst dann noch, als Sanitäter bei Floyd keinen Puls mehr feststellen konnten.»
Derek Chauvin habe unverhältnissmässig Gewalt angewandt. «Er hat nicht irrtümmlich gehandelt, sondern in voller Absicht», sagte Blackwell. Deshalb müssten die Geschworenen Derek Chauvin wegen Mordes verurteilen.
Anwalt: Herzprobleme schuld am Tod?
Der Verteidiger des entlassenen Polizisten zeichnete ein ganz anderes Bild: George Floyd habe sich seiner Verhaftung mit aller Kraft widersetzt, weshalb die Gewaltanwendung angemessen gewesen sei. Und letzlich gehe es im Prozess um die Frage, woran George Floyd gestorben sei.
Indizien deuteten darauf hin, dass bereits bestehende Herzprobleme Floyds und dessen Drogenkonsum zum Tod geführt hätten, so der Verteidiger. Deshalb sei Chauvin nicht schuldig.
Dieser war nach dem Vorfall entlassen worden und ist derzeit auf Kaution frei. Er muss während des Prozesses im Gerichtssaal anwesend sein.
Chauvins Ex-Kollegen angeklagt
Als Nächstes werden in dem Prozess Zeugen und Expertinnen befragt. Die Geschworenen fällen ihr Urteil voraussichtlich Ende April.
Neben Chauvin sind drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt, die in einem separaten Verfahren ab dem 23. August vor Gericht stehen werden. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten langjährige Haftstrafen drohen.