Die Genferinnen und Genfer stimmen am 7. März über Entschädigungen bei Lohnausfällen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ab. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 15 Millionen Franken. Gegen das im Juni verabschiedete Gesetz haben die SVP und das Mouvement citoyens genevois (MCG) das Referendum ergriffen.
Die Vorlage der Kantonsregierung sieht eine Entschädigung von 80 Prozent des Einkommens, maximal aber 4000 Franken pro Monat, vor. Diese Hilfen sollen rückwirkend für die Zeit vom 17. März bis zum 16. Mai 2020 ausbezahlt werden.
Die Hilfen sind für diejenigen Menschen bestimmt, die keine andere Entschädigung im Rahmen der Corona-Hilfen erhalten haben. Gedacht wird dabei insbesondere an Freischaffende im Theater- und Eventbereich, an Arbeitnehmende auf Abruf oder Hausangestellte.
In Genf hatten die langen Schlangen bei den Lebensmittelausgaben während der ersten Coronavirus-Welle sichtbar gemacht, dass ein Teil der Bevölkerung wegen der Krise in die Armut abgerutscht ist. Diese Bilder hatten die Öffentlichkeit im In- und Ausland schockiert. Die Kantonsregierung wollte reagieren, bevor sich die Menschen verschulden oder ihre Wohnungen verlieren.
Krise noch nicht ausgestanden
Die Referendumsführer von SVP und MCG sowie die FDP sind der Ansicht, dass es nicht angeht, die illegalen Arbeitskräfte und somit die Schwarzarbeit zu unterstützen. Sie wehren sich auch dagegen, dass eine simple Selbstdeklaration ausreicht, um von Hilfen zu profitieren. Offizielle Dokumente, die das Monatseinkommen belegen, müssen nicht vorgelegt werden.
Das Unterstützungskomitee, das linke Parteien und Gewerkschaften vereint, ist dagegen überzeugt, dass es die unbürokratischen Hilfen für armutsbetroffene Arbeitnehmende braucht. Die Krise sei noch nicht ausgestanden und treffe gewisse Personenkreise immer noch sehr hart. Wer das Gesetz ablehne, bestrafe nur die illegalen Erwerbstätigen und nicht die rücksichtslosen Arbeitgeber. Die CVP unterstützt die Vorlage ebenfalls.