- Das Parlament will den Kinderabzug von 6500 Franken auf 10’000 Franken erhöhen – die SP hat dagegen das Referendum ergriffen.
- Am Dienstag hat sie 60’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
- Die Partei kritisiert, dass bei höherem Kinderabzug vor allem Gutverdienende Steuern sparen würden.
Der höhere Abzug führt zu Steuerausfällen von 370 Millionen Franken. Das Parlament war von 350 Millionen ausgegangen, die Steuerverwaltung hat die Zahl aber inzwischen nach oben korrigiert.
Der Mittelstand komme schlecht weg, er müsse das Steuergeschenk nämlich finanzieren, sagte SP-Präsident Christian Levrat gemäss Medienmitteilung zum Referendum. Profitierten könnten nur die wohlhabendsten Haushalte.
Erst ab 300’000 Franken profitiert man
Fast die Hälfte der Familien verdient zu wenig, um überhaupt Bundessteuern zu zahlen. Voll von dem höheren Abzug profitiert ein Doppelverdiener-Paar mit zwei Kindern erst ab einem Einkommen von 300’000 Franken. Jene Familien, deren Budgets durch hohe Krankenkassenprämien, Miete und Gebühren am stärksten strapaziert seien, hätten das Nachsehen, kritisierte die Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo.
Im Parlament war der höhere Kinderabzug heftig umstritten gewesen. Die Bürgerlichen machten keinen Hehl daraus, dass vom Abzug vor allem Gutverdienende profitieren sollen.
Gekoppelt mit Fremdbetreuungskostenabzügen
Finanzminister Ueli Maurer hatte sich bis zum Schluss gegen den höheren Abzug gestemmt. Er machte finanzpolitische Gründe geltend, wies aber auch darauf hin, dass die Kantone nicht angehört worden seien. Diesen drohen Einbussen von über 70 Millionen Franken.
Inhalt der Vorlage war zunächst gar nicht der Kinderabzug, sondern der höhere Abzug für Fremdbetreuungskosten. Der Vorschlag des Bundesrats, diesen von heute 10’100 Franken auf 25’000 Franken zu erhöhen, fand im Parlament rasch eine Mehrheit. Die Vergünstigung von Krippenplätzen sollte es vor allem gut ausgebildeten Frauen erleichtern, eine Arbeit aufzunehmen.
Lehnt das Volk den höheren Kinderabzug an der Urne ab, ist auch die Erhöhung des Abzugs für Fremdbetreuungskosten vom Tisch.