Das lokale Spital geht Konkurs: Für Patientin M.B. war es ein Schock, als das Richterswiler Paracelsus-Spital schliessen musste. Letzten Herbst wurden die finanziellen Probleme des Spitals bekannt, kurz darauf musste es schliessen. In diesem Februar wurde der Konkurs eröffnet. M.B. musste neue Ärzte suchen – und wollte dazu ihre Krankengeschichte vom Paracelsus-Spital haben. Da kam der zweite Schock: Ihre Akte ist unauffindbar. Vor rund einem Jahr war sie zum letzten Mal in einer Untersuchung, da lag ihr Dossier noch vor ihr auf dem Tisch. Wo es jetzt ist, weiss niemand genau. M.B.: «Für meine weitere Behandlung wäre das Dossier wichtig. Man sollte auch bei einer Spitalschliessung sorgfältig mit den Akten umgeht.»
Aufbewahrungspflicht gilt über den Konkurs hinaus
In einem Patientendossier stehen wichtige und sensible Daten. Für Susanne Gedamke, Geschäftsführerin der Patientenorganisation, ist es problematisch, wenn die Akten nicht gefunden werden: «Das kann für die Patienten schwerwiegende Folgen haben. Lücken in der Patientengeschichte sind ein grosses Problem.»
Spitäler müssen die Krankengeschichten sicher aufbewahren und den Patientinnen und Patienten zugänglich machen. In der Regel während zehn Jahren nach der letzten Behandlung. Die Schliessung des Paracelsus-Spitals dürfte eigentlich nichts daran ändern: Im Patientengesetz des Kantons Zürich steht, dass die Aufbewahrungsvorschriften auch im Falle einer Betriebsaufgabe gelten. Spitäler müssen also rechtzeitig vorsorgen, dass die Krankengeschichten auch nach einem Konkurs richtig aufbewahrt sind – und die Patientinnen und Patienten Zugriff auf ihr Dossier haben. Beim Richterswiler Spital ist dies manchen Patientinnen und Patienten nicht möglich.
Konkursverwalter wird zum Patientendossier-Verwalter
Wer seine Krankengeschichte vom Paracelsus-Spital haben möchte, wird an die Konkursverwaltung verwiesen. Also an die Firma, die verkauft, was das Spital besitzt und dieses Geld an die Gläubiger verteilt. Nun muss der Konkursverwalter plötzlich die Patientenakten organisieren – etwas grundsätzlich anderes. Am Anfang sei man etwas überfordert gewesen, da das Archiv sehr komplex sei: analoge Daten an verschiedenen Orten, digitale Daten mit unterschiedlichen IT-Systemen. Die Dossiers seien nicht unauffindbar, sondern schwierig zu finden: «Wir glauben, dass sich alle finden lassen. Aber wir brauchen noch etwas Zeit,» so der Konkursverwalter.
Für Patientenvertreterin Susanne Gedamke sind solche Verzögerungen nicht tolerierbar: «Patienten müssen schnell auf ihre Daten zurückgreifen können. Die Zeit kann ein lebenswichtiger Faktor sein.»
Es stellt sich die Frage, ob das Paracelsus-Spital seine Aufbewahrungspflicht richtig erfüllt hat und für die Schliessung genügend vorgesorgt hat. Besitzer war ein privates Gesundheitsunternehmen. Dessen Chef war Verwaltungsrat des Paracelsus-Spitals. Er will gegenüber «Kassensturz» kein Interview geben – auch wenn er in der Verantwortung steht.