- 23 Jahre Haft. So lautet das Strafmass gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein.
- Der 67-Jährige war Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung an zwei Frauen für schuldig gesprochen worden.
Richter James Burke verkündete das Strafmass in New York, rund zwei Wochen nachdem ein Geschworenengericht Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen hatte.
Nicht schuldig wurde Weinstein aber in den beiden schwersten Anklagepunkten des «raubtierhaften sexuellen Angriffs» sowie eines noch schwereren Vorwurfs bezüglich Vergewaltigung. Die Höchststrafe wären 29 Jahre Haft gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch einmal ausdrücklich eine harte Strafe gefordert. Weinstein habe keine Reue gezeigt. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Auslöser für «Me too»-Bewegung
In dem aufsehenerregenden Prozess ging es vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oral-Sex gezwungen und die heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben. Die «Me too»-Bewegung feierte das Urteil als Meilenstein – kritisierte aber auch, dass Weinstein nicht in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde.
Mehr als 80 Frauen werfen Weinstein sexuelle Übergriffe vor. Die Anschuldigungen gegen den Produzenten, im Herbst 2017 von der «New York Times» und dem Magazin «New Yorker» veröffentlicht, waren der Anfang der «Me too»-Bewegung.
Die juristischen Kämpfe sind für Weinstein auch nach dem Verfahren in New York nicht zu Ende. In Los Angeles wurde er ebenfalls wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.