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Aargau Solothurn Aargauer Strafgericht hatte 2014 eine sehr hohe Fehlerquote

Das Aargauer Obergericht hat 2014 doppelt so viele Straffälle zur Neubeurteilung vom Bundesgericht erhalten, wie die Berner oder Solothurner Obergerichte. Das zeigen Recherchen von Radio SRF. Alles normal, heisst es beim Gericht. Viele Anwälte vermuten hingegen ein Problem beim Strafgericht.

Wie Radio SRF berichtet, wurden im Kanton Aargau 2014 57 Fälle vom Obergericht ans Bundesgericht weitergezogen, davon wurden 14 vom Bundesgericht wieder zurück gewiesen. Sie müssen neu beurteilt werden, weil sie nicht richtig waren. Das bedeutet: 25 Prozent der Urteile kamen zurück, jeden vierten Fall muss das Obergericht erneut verhandeln.

In den Kantonen Bern und Solothurn sind es deutlich weniger, dort beträgt die Quote zwölf beziehungsweise elf Prozent. Das zeigen Recherchen des Regionaljournals Aargau Solothurn, und das fällt auch den Anwälten im Aargau auf. 15 Strafrechts-Anwälte wurden befragt, 10 davon bestätigen diese Häufung.

2015 dürfte die Quote noch schlechter werden

Auch die ersten Zahlen aus dem laufenden Jahr werfen kein gutes Licht auf die Qualität der Urteile aus dem Aargauer Obergericht. Denn bis Mitte Juli gab es mindestens 13 Fälle, in denen das Bundesgericht den Fall erneut zurück geschickt hat an das Obergericht. Also fast so viele Fälle, wie im ganzen Jahr 2014. Wenn es so weiter geht, könnte die Quote sogar auf 50 Prozent steigen.

«Das ist sicher kein gutes Zeichen», meint Anwalt Matthias Fricker aus Muri auf Anfrage. Den befragten Aargauer Anwälten sind aber noch andere Punkte aufgefallen. So sind die Urteile des Bundesgerichts, wenn sie ans Obergericht zurückgehen, meist sehr klar gefasst und beinhalten deutliche Kritik.

Manchmal hatte ich schon den Eindruck, das Bundesgericht ist genervt, weil schon wieder ein Aargauer Fall falsch entschieden und zurück geschickt werden muss.
Autor: André Kuhn Strafrechtsanwalt aus Aarau

Eine Aussensicht zu diesem Thema hat Konrad Jeker, selber Strafverteidiger aus Solothurn. Er selber hat wenig mit dem Aargauer Obergericht zu tun, schaut sich aber regelmässig die Urteile des Bundesgerichtes an, sobald sie öffentlich sind.

Rüffel vom Bundesgericht?

«Es gibt eine ausserordentliche Häufung an Urteilen, welche das Bundesgericht zurück ans Aargauer Obergericht schickt», so Jeker. Auch ihm ist die Kritik der obersten Gerichtsinstanz der Schweiz nicht entgangen. «Das ist quasi ein Rüffel an die Qualität eines Obergerichtes.» Da sei das Bundesgericht sonst zurückhaltend.

Wenn das Bundesgericht so deutlich wird, ist das ein Alarmzeichen.
Autor: Konrad Jeker Strafverteidiger in Solothurn

Man müsse in so einem Fall genauer hinschauen beim Obergericht, warum dass so viele Urteile zurückkommen. Das sieht auch der Aarauer Anwalt Rudolf Studer so. «Man muss sich fragen, ob man bei der Rechtssprechung auf Kurs ist, wenn auffällig viele Urteile mit so deutlichen Worten vom Bundesgericht zurückkommen.»

Stellungnahme des Strafgerichts

Das Strafgericht hat in einer ersten schriftlichen Stellungnahme gegenüber Radio SRF reagiert. Man nehme die Kritik ernst und sei bemüht, diese Quote möglichst tief zu halten. Man dürfe aber nicht aus den Augen verlieren, dass das Strafgericht 2014 rund 300 Urteile gefällt habe, heisst es in einer Mitteilung.

Die 14 Rückweisungen des Bundesgerichts «machen insgesamt nur einen Bruchteil aus». In der grossen Mehrheit der Fälle, bei rund 95 Prozent, habe es keine Beanstandungen gegeben.

Nur Korrekturen oder grobe Fehler?

Weiter schreibt das Strafgericht: «Zudem betrafen die Korrekturen des Bundesgerichts überwiegend Punkte, in denen es um Ermessensfragen ging, die so oder anders beurteilt werden können, oder um juristische Fragen, die noch gar nie entschieden worden sind.»

Anwalt Matthias Fricker sah dies im Vorfeld der Abklärungen anders: «Wenn das Urteil vom Bundesgericht zurück kommt und neu beurteilt werden muss, müssen in der Regel berade bei Sachverhaltsfestellungen grobe Fehler passiert sein.»

Manche Aargauer Anwälte misstrauen dem Strafgericht

Hinter vorgehaltener Hand erklären mehrere der befragten Anwälte, dass sie in manchen Fällen gar nicht ans Strafgericht des Obergerichts gehen, weil sie dort ein qualitativ schlechtes Urteil erwarten. Das heisst: Dass von 300 Urteilen nur 57 weiter gezogen werden, kann auch damit zusammen hängen.

Und: Es komme auf die Konstellation der Oberrichter an, ob man einen Fall gewinnt oder verliert. Das bestätigen 10 von 15 befragten Aargauer Strafverteidigern. Manche von ihnen erklären, dass sie kaum mehr oder nur noch selten vor Obergericht gehen. «Sieht man die Konstellation der Oberrichter, weiss man, ob man gewinnt oder nicht», sagt ein Anwalt, der anonym bleiben will.

Bei der Kommunikationsstelle des Strafgerichtes heisst es, das seien offenbar persönliche Einschätzungen einiger Anwälte und dazu könne man nicht Stellung nehmen.

(Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr)

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