Erstmals nach vier Wochen ist der Bundesrat zu einer ordentlichen Sitzung zusammen gekommen – dies während sich in der Schweiz eine regelrechte Omikron-Wand auftürmt. Diese droht nicht nur das Gesundheitswesen weiter zu belasten, sondern auch die Wirtschaft und die Versorgungslage der Schweiz.
Um der Lage Herr zu werden, schickt der Bundesrat nun eine Reihe von Massnahmen in die Konsultation. Diese dauert bis zum 17. Januar. Bereits beschlossen ist die Verkürzung von Quarantäne und Isolation auf fünf Tage – diese tritt ab morgen in Kraft.
Die Massnahmen des Bundesrats in der Übersicht
Isolation und Quarantäne nur noch fünf Tage: Ab Donnerstag wird die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage verkürzt. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten.
Das gilt auch rückwirkend, für Personen, die momentan in Quarantäne und Isolation sind. Michael Gerber, Leiter Abteilung Recht BAG: «Die Regelung gilt auch für Personen, die aktuell schon im geltenden Regime in Quarantäne sind. Das heisst, die Kantone werden hier mit einer geeigneten Form die Personen in Quarantäne und Isolation freistellen können.»
Von der Quarantäne sind grundsätzlich Personen ausgenommen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Die Kantone können Ausnahmen zur Isolation und Kontaktquarantäne gewähren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die 2G-Regel und Homeoffice-Pflicht bleibt: «Die Strategie bleibt, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so zu wählen, dass eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindert wird», teilt der Bundesrat mit. Deshalb hatte er am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen – unter anderem die 2G-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen waren bis zum 24. Januar befristet und sollen nun bis zum 31. März verlängert werden.
Der (Teil-)Shutdown bleibt eine Option: Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.
Gültigkeitsdauer des Zertifikats verkürzen: Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenen-Zertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.
Umfrage zu weiteren Massnahmen: Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten – etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts an den Universitäten, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur kompletten Aufhebung der Quarantäneregeln. Diskutiert wird darüber hinaus die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.