Viele Kantone haben auf Grundlage des Epidemiengesetzes und der Verordnung über die besondere Lage die Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Hier finden Sie die wichtigsten Massnahmen der Kantone (Stand 12. Dezember), die weiter als die seit dem 6. Dezember gültigen Vorschriften des Bundes gehen. Die detaillierten kantonalen Massnahmen finden Sie auf den Websites der Kantone, klicken Sie dafür einfach auf den gewünschten Kanton.
Aargau
- Zertifikatspflicht für Besuchende und Mitarbeitende mit Patientenkontakt in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen.
- Maskenpflicht in Schulen (ab 5. Primarschulklasse, nach den Weihnachtsferien sogar ab der 1. Klasse) und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Apenzell Innerhoden
- Zertifikatspflicht für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Sozialinstitutionen.
- Maskenpflicht in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs, an Märkten und Publikumsmessen.
Appenzell Ausserhoden
- Maskenpflicht in Schulen für Schüler ab der Sekundarstufe.
Basel Landschaft:
- Maskenpflicht in Schulen ab der 5. Klasse.
Basel-Stadt
- Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation in Restaurants, Bars und Clubs, auch wenn der Zugang auf 2G beschränkt ist.
- Maskenpflicht in Schulen für alle Lehrpersonen sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse.
- Zertifikats- und Maskenpflicht für Besucherinnen und Besuchern von Spitälern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spitälern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Spitex mit direktem Kontakt zu Patienten oder Bewohnerinnen müssen ein Covid-Zertifikat vorweisen und eine Maske tragen.
Bern
- Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besuchern von Spitälern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen.
- Maskenpflicht an Schulen ab der 5. Klasse.
Genf
- Generelle Maskenpflicht: Überall da, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- In den Genfer Schulen ist das Maskentragen ab der 5. Klasse obligatorisch.
Graubünden
- In den Bündner Schulen ist das Maskentragen in stark betroffenen Regionen ab der 3. Klasse obligatorisch. Ab der Sekundarstufe II gilt generell eine Maskenpflicht.
Jura
- Zertifikatspflicht für private Treffen mit mehr als zehn Personen.
- Maskenpflicht an 2G-Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.
- Maskenpflicht in Schulen ab Sekundarstufe.
Luzern
- Zertifikatspflicht und zusätzlich Maskenpflicht in den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt für Besucher und Personal.
- Maskenpflicht in Schulen ab der 1. Klasse.
Neuenburg
- Private Treffen auf maximal zehn Personen beschränkt.
- Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen im Freien (Märkte, Weihnachtsmärkte, etc.).
- 2G-Zugangsbeschränkung für alle öffentlichen Einrichtungen.
- Maskenpflicht an Schulen ab der 9. Klasse.
Obwalden
- Maskenpflicht an Schulen ab der 5. Klasse.
Schwyz
- Zertifikats- oder Testpflicht für Personal und Besucher von Alters- und Pflegeheimen.
- Maskenpflicht an Schulen ab der 1. Klasse.
St. Gallen
- Auch in den Aussenbereichen von Bars, Klubs und Restaurants gilt entweder 2G oder eine Maskenpflicht, sofern die Gäste nicht an einem Tisch sitzen.
- Zertifikatspflicht in Gesundheitseinrichtungen.
- Maskenpflicht für alle Erwachsenen an Schulen, für Kinder und Jugendliche ab Oberstufe oder Sekundarstufe II.
Tessin
- Zertifikatspflicht für den Besuch in einer Gesundheitseinrichtung.
- Maskenpflicht an den Schulen ab der 4. Klasse.
Thurgau
- Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen drinnen und draussen, auch wenn Zugang auf 2G beschränkt ist.
- Maskenpflicht an Schulen ab Sekundasrtufe I.
Wallis
- Zertifikatspflicht bei privaten Treffen von mehr als zehn Personen und für den Besuch einer Gesundheits- und Sozialeinrichtung.
- Maskenpflicht auf Märkten im Freien.
Zug
- Generelle Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume, ausser wenn Zugang auf 2G beschränkt ist.
- Maskenpflicht für Schüler und Lehrer ab Primarschule, ausser wenn sie am Pult sitzen.
Zürich
- Maskenpflicht in Schulen ab 4. Primarschulklasse, ab 3. Januar ab 1. Primarschulklasse.
- Zertifikats- oder Testpflicht für Besuchende und Mitarbeitende von Gesundheitsinstitutionen.