Um bis zu 10 % jährlich nahm der Anteil von Ausländern in der Schweiz zu, bevor die Überfremdungsinitiative von James Schwarzenbach am 7. Juni 1970 an die Urne kam. Fast ein Jahrzehnt lang versuchte der Bundesrat mit etlichen Massnahmen, die Zuwanderung zu bremsen, mit wenig Erfolg. Zu gross war das Bedürfnis nach Arbeitskräften in der Schweiz. Die Wirtschaft wuchs in einer nie da gewesenen Geschwindigkeit, die Löhne stiegen von Jahr zu Jahr und alle profitierten – auch die zugezogenen Ausländer.
Dennoch wehrten sich zuerst Gewerkschaften – aus Angst vor der Arbeitskonkurrenz – und dann mit giftigen Parolen neue Rechtsparteien gegen immer mehr Ausländer im Land. Die radikale Überfremdungsinitiative Schwarzenbachs drohte, den Schweizer Wirtschaftsboom abzustellen. 200’000 angestellte Ausländer hätten ihre Stelle aufgeben und viele Betriebe schliessen müssen. Die Schweiz wäre zudem international als fremdenfeindlich am Pranger gestanden.
Deshalb setzte der Bundesrat alles daran, die Abstimmung zu gewinnen. Und nahm einen Plan aus der Schublade, den das zuständige Bundesamt (BIGA) bereits seit 1965 wälzte: Anstatt wie bisher den Betrieben nach Branche und Grösse vorzuschreiben, wie viele Personen in der Belegschaft sie aus dem Ausland rekrutieren durften, sollte der Bund in Absprache mit der Wirtschaft jedes Jahr aufs neue eine Höchstzahl für einreisende Ausländer festlegen.
Diese Zahl sollte nicht pro Betrieb, sondern schweizweit gelten, weshalb diese neue Ausländerpolitik «Globalplafonierung» hiess. Die Firmen sollten fortan Gesuche um ausländische Arbeitskräfte an die kantonalen Behörden stellen, welche wiederum die ihnen vom Bund zugeteilte Anzahl Arbeitskräfte (Kontingente) einreisen lassen durften.
Die Forderung nach einer schweizweit geltenden Höchstzahl hatten auch die SP und die Gewerkschaften öfters eingebracht. Heftig aber wehrten sich die Wirtschaftsverbände dagegen, selbst jetzt noch. Auch die Kantone wollten von dieser Massnahme nichts wissen. Beide befürchteten, zu wenig ausländische Arbeitskräfte zugeteilt zu bekommen.
Dennoch: Angesichts der grossen Unzufriedenheit in der Bevölkerung gegenüber der kaum gebremsten Zuwanderung schickte der Bundesrat die Globalplafonierung ein halbes Jahr vor der Abstimmung in eine extra verkürzte Vernehmlassung. Man ging davon aus, dass eine jährliche festgesetzte Obergrenze für die Zuwanderung im Abstimmungskampf viel besser zu vermitteln sei als die bisherigen Massnahmen, die kaum wirksam waren.
Am 16. März 1970 setzte der Bundesrat die neue Politik in Kraft. Drei Monate später lehnten die Stimmbürger die Schwarzenbach-Initiative mit 54 % ab.
Schwarzenbachs Erbe bis 2002
Die Globalplafonierung blieb bis 2002 in Kraft. Wie wirksam sie war, ob sie wirklich zu einer Eindämmung der Zuwanderung führte, kann kaum belegt werden. Zwar wuchs die Zuwanderung Anfangs der 70er Jahre etwas langsamer, aber Europa geriet in dieser Zeit auch in eine Rezession, welche die Schweiz 1975 voll erwischte. Das führte zum ersten und zum letzten Mal zu einer Abnahme der Ausländerzahl in der Schweiz.
Seither aber leben wieder jedes Jahr mehr Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Wegen der Personenfreizügigkeit (keine Höchstzahl mehr für EU-Bürger ab 2002) stieg die Zuwanderung zeitweise wie in den 60er Jahren wieder gegen 100’000 jährlich. Aber heute leben in der Schweiz 8.5 Millionen Menschen (25 % ohne Schweizer Pass), 1970 waren es erst knapp 5 Millionen (16 %).
Die Zuwanderung, welche die Schweiz bis zur Schwarzenbach-Initiative erlebte, war historisch also einmalig. Das Wirtschaftswachstum in jener Zeit allerdings auch.