Seit dem Nein des Parlaments zu den 109-Milliardengarantien im Zusammenhang mit der Übernahme der Grossbank Credit Suisse durch die UBS wird kontrovers diskutiert, ob dieser Entscheid eine rechtliche Wirkung hat. Mehrere Rechtsexperten haben sich zu Wort gemeldet und sind der Meinung, dass das Nein des Parlaments zu den Milliardengarantien des Bundes auch tatsächlich ein Nein bedeute. Es sei denn, der Bund habe sich bereits verbindlich verpflichtet.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die verbindliche Verpflichtung für die Garantien bestehen und nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Recherchen von SRF zeigen nun aber, dass es bis heute kein schriftliches und von beiden Seiten unterzeichnetes Dokument gibt, das eine Verpflichtung belegen könnte.
Auf die Frage von SRF, was der Bund am 19. März, dem Tag der CS-Übernahme, unterzeichnet habe, antwortet das Finanzdepartement: «Unterschrieben wurde der Garantievertrag zwischen dem Bund und der Schweizerischen Nationalbank von Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Auftrag des Bundesrats.»
Und die 9-Milliarden-Garantie?
Es gibt also eine Vereinbarung über die 100-Milliarden-Franken-Garantie gegenüber der Nationalbank. Für die 9-Milliarden-Garantie an die UBS existiert jedoch kein beidseitig unterzeichnetes Schriftstück.
Das Finanzdepartement erwähnt in seiner Antwort «mündliche Abmachungen», die Teil des Gesamtpakets seien. Es stellt sich aber auf den Standpunkt, die Garantie gegenüber der UBS sei trotzdem bereits verbindlich verpflichtet worden, denn: «Zentral ist das Gesamtpaket».
Zentral ist das Gesamtpaket.
Der Vertrag zwischen dem Bund und der UBS wird in den kommenden Monaten erst ausgehandelt. Für viele Experten wie auch für Politikerinnen und Politiker wie SP-Ständerat Hans Stöckli ist deshalb von Bedeutung, ob es bereits irgendwelche anderen verbindlichen Vereinbarungen zwischen Bund und UBS gibt. Stöckli erklärt: «Entscheidend wird sein, welche rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrat bis zum Entscheid des Parlamentes vom 12. April bereits eingegangen war. Ob er Verträge abgeschlossen hat, ob er sich rechtlich verbindlich verpflichtet hat.»
Entscheidend wird sein, welche rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrat bis zum Entscheid des Parlamentes vom 12. April bereits eingegangen war.
Der Bundesrat bekräftigt indes sein Vorgehen. Man habe den Beschluss gefällt, der UBS eine 9-Milliarden-Garantie zu gewähren und eine entsprechende Notverordnung verabschiedet. Ohne diese Zusicherung wäre die Übernahme der Credit Suisse nicht zustande gekommen, schreibt das Finanzdepartement. Aus dem Gesamtpaket ergebe sich, dass die Garantie verbindlich verpflichtet worden sei.
Die Politik wird entscheiden müssen, ob sie diese Argumentation überzeugt.