Ab Oktober werden in der Schweiz Grossveranstaltungen wieder möglich. Aber nur unter Schutzmassnahmen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Welche Grossanlässe sind ab dem 1. Oktober wieder möglich?
Alle öffentlichen oder privaten Anlässe mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern oder mitwirkende Personen. Das können Theatervorstellungen, Konzerte, Kongresse, Gottesdienste und Sportanlässe sein.
Wer entscheidet, ob ein Grossanlass stattfinden darf?
Die Kantone erteilen Bewilligungen für alle Grossanlässe.
Nach welchen Kriterien entscheiden die Kantone über eine Bewilligung?Erstens muss die lokale epidemiologische Lage die Durchführung erlauben, zweitens müssen die Kantone über genügend Kapazitäten für das Contact Tracing verfügen und drittens muss der Veranstalter eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen.
Was bedeutet das für die Stadion- oder Konzertbesucherinnen und -besucher?
Sie müssen die Abstandregeln konsequent einhalten oder Masken tragen. Zudem müssen sie auf vorgesehenen Sitzplätzen dem Spiel oder der Vorführung zuschauen.
Gilt die Sitzplatzpflicht auch bei Veranstaltungen wie Skirennen?
Grundsätzlich ja. Die Kantone können aber bei Freiluftveranstaltungen wie Ski-, Langlauf- oder Radrennen und bei Dorffesten für den Zuschauerbereich im freien Gelände Stehplätze bewilligen. In Start- und Zielbereichen oder in Bühnenbereichen sind Stehplätze jedoch nicht angezeigt.
Kann ich an der Bar ein Bier oder ein Glas Wein trinken?
Ja. Es gibt kein Alkoholverbot in Stadien, aber man muss das Getränk sitzend trinken.
Gibt es einen Fallzahlen-Schwellenwert, ab dem eine Grossveranstaltung nicht mehr möglich ist?
Nein. Grund: Die Fallzahlen in den Kantonen können auf unterschiedliche epidemiologische Situationen innerhalb eines Kantons zurückgeführt werden (z.B. lokaler Ausbruch oder grosse Anzahl positiv getesteter Reiserückkehrer). Auch Hospitalisationsraten sind nicht überall gleich einzuschätzen.
Warum werden Eishockey- und Fussballspiele der nationalen Ligen anders geregelt als die übrigen Grossveranstaltungen?
Die Bewilligungen für die Meisterschaftsspiele im Profibereich, namentlich der Eishockey- und Fussball-Profiligen, soll schweizweit einheitlich gehandhabt werden. Für die entsprechenden Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben. Dazu gehören eine Sitzpflicht inklusive personalisierte Sitzplätze und eine Maskenpflicht. Es dürfen keine Platzkontingente für Gästefans angeboten werden. Im Gastronomiebereich ist nur eine sitzende Konsumation erlaubt.
Sind voll besetzte Zuschauerränge in den Stadien erlaubt?
Nein. In allen Hallen und Stadien dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze vergeben werden.
Kann eine Veranstaltung kurzfristig verboten werden, weil sich die epidemiologische Lage verschlechtert?
Ja. Wenn sich die epidemiologische Lage zwischen dem Zeitpunkt der Bewilligungserteilung und der Durchführung der Grossveranstaltung verschlechtert, kann der Kanton die bereits erteilte Bewilligung widerrufen. Natürlich hat er dies aus Gründen der Fairness so früh als möglich zu tun.
Erhalte ich dann das Geld für das Billett zurück?
Kommt darauf an. Ein Veranstalter hat keinen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand, wenn die Bewilligung für den Anlass entzogen wird. Das Epidemiengesetz enthält keine solche Entschädigungspflicht. In einigen wenigen Kantonen gibt es aber die Möglichkeit einer Entschädigung.