«Unfair, unsportlich, ungerecht und beschämend»: Teilnehmende des diesjährigen Zürich Marathons finden derzeit deutliche Worte. Der Anlass, der eigentlich im April geplant und dann wegen Corona auf September verschoben worden war, musste letztlich ganz abgesagt werden.
Vor einigen Tagen informierten die Verantwortlichen nun darüber, was mit den einbezahlten Startgeldern passieren soll – und das sorgt für Frust unter Läuferinnen und Läufern.
«Teilrückforderung oder Spende»
In der Mitteilung betonen die Verantwortlichen, sie hätten intensiv nach einer Lösung gesucht. Man könne dank «grosser Solidarität der Sponsoren» 30 Prozent des Startgeldes zurückbezahlen. Alternativ dazu könnten Teilnehmende das Startgeld ganz spenden zugunsten des Zürich Marathons – sie erhielten dafür bei einer Teilnahme im kommenden Jahr 20 Prozent Rabatt.
Weiter heisst es, das Entgegenkommen sei wesentlich mehr als laut Reglement vorgeschrieben. Dieses sehe bei höherer Gewalt gar keine Rückzahlung vor.
«Spende immer gerne unfreiwillig»
Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» haben sich nun einzelne Läuferinnen und Läufer gemeldet, die sich über diese Rückerstattungs-Politik ärgern: Das sei «Betrug» und «äusserst unangemessen.»
Auch in Internetforen ärgern sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber, dass sie der Zürich Marathon quasi dazu zwinge, einen grossen Teil des Startgeldes zu spenden: «Das mache ich immer gerne unfreiwillig», stellt ein Teilnehmer fest – ein anderer findet, es sei «einfach eine riesige Enttäuschung, wie mit uns Läuferinnen und Läufern in Zürich umgegangen wird». Gleich mehrere halten fest, für sie gebe es «nie wieder Zürich Marathon.»
Andere Läufe zeigen mehr Kulanz
Ein Blick auf die Rückerstattungs-Lösungen anderer Volksläufe zeigt: Es geht auch anders als in Zürich. So war es beispielsweise beim Marathon von Luzern möglich, das gesamte Startgeld auf nächstes Jahr zu übertragen, man konnte einen für drei Jahre gültigen Gutschein wählen oder aber die Rückerstattung des Startgeldes mit einem Abzug von 20 Franken. Auch beim Grand-Prix von Bern war es möglich, das gesamte Startgeld auf das kommende Jahr zu übertragen.
Beim Zürich Marathon heisst es dazu, es liessen sich «grundsätzlich nicht alle Veranstaltungen gleich beurteilen.» Andere Anlässe, welche zur etwa gleichen Zeit wie der Zürich Marathon hätten stattfinden sollen, «haben ähnlich handeln müssen». Auch gegenüber «Espresso» betont der Veranstalter, in den Teilnahmebedingungen sei «alles klar geregelt», die Rückvergütung von 30 Prozent sei «als Kulanz zu betrachten.»
Kulanz sollte vom Teilnehmer ausgehen
Auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) haben sich in den vergangenen Tagen Betroffene gemeldet. Für Geschäftsleiterin Sara Stalder ist klar, dass diese den gesamten Betrag zurückerhalten müssten. Selbstverständlich könne man angesichts der schwierigen Situation für Veranstalter einen Teil des Startgeldes spenden: «Wie gross dieser Teil ist, bestimmen die Teilnehmenden aber ganz allein – nicht der Veranstalter.»