Wer eine Fotovoltaik-Anlage auf seinem Dach betreibt, speist den überschüssigen Strom in das Netz des lokalen Energieversorgers ein und erhält dafür Geld. Wie hoch diese sogenannte Abnahmevergütung ausfällt, hängt jedoch vom Wohnort ab. Einige Energieversorger zahlen im Jahr 2022 nur ca. 5 Rappen pro Kilowattstunde, andere haben im Zuge des Strompreisanstiegs ihre Tarife zwischenzeitlich auf über 40 Rp./kWh angesetzt.
Erster Energieversorger kauft fremd
Bisher konnten Private ihren Solarstrom ausschliesslich an den lokalen Energieversorger verkaufen. Seit Kurzem bietet der Luzerner Energieversorger CKW an, Solarstrom von kleineren Fotovoltaik-Anlagen auch ausserhalb ihres Versorgungsgebietes zu kaufen. Somit haben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer neu die Möglichkeit, ihren Abnehmer auszuwählen und so ihren Solarstrom teurer zu verkaufen. Ein Wechsel könnte sich für Private lohnen, denn das CKW vergütet nach dem aktuell hohen Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) und zahlt gut 40 Rp./kWh.
Dadurch wolle man Anreize schaffen und den Ausbau von Solarenergie fördern, teilt das Unternehmen mit. Der Marktpreis ist jedoch sehr volatil, ob er nächstes Jahr immer noch so hoch sein wird, ist ungewiss. Trotzdem scheinen viele Private froh über die neue Möglichkeit zu sein. «Wir haben in kurzer Zeit bereits über 600 Anmeldungen», sagt CKW-Geschäftsführer Martin Schwab.
Gesetz ist zu unpräzise
Dass Private nun die Möglichkeit haben, ihren Solarstromabnehmer auszuwählen, befürwortet auch der Fachverband für Sonnenenergie Swissolar. Gleichwohl sei die Situation unbefriedigend: «Diese Unterschiede sind absurd, es braucht eine Änderung im Gesetz», sagt David Stickelberger, Geschäftsführer von Swissolar.
Das Gesetz schreibt vor, dass sich die Vergütung nach den vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität richten muss. Da die Energieversorger sehr unterschiedliche Beschaffungsstrukturen haben, sei das momentane Gesetz zu unpräzise, sagt Stickelberger.
Ständerat hat neues Gesetz verabschiedet
Im September hat die grosse Kammer bereits einer Änderung im Energiegesetz zugestimmt. Neu soll eine schweizweite Untergrenze der Abnahmevergütung gelten, die den Betreiberinnen und Betreibern einer Fotovoltaik-Anlage die Wirtschaftlichkeit garantieren soll. Gleichzeitig soll auch eine Obergrenze eingeführt werden. Tarife von bis zu 40 Rappen werde es deswegen langfristig nicht mehr geben, sagt Stickelberger von Swissolar. «Ich nehme an, die Untergrenze wird irgendwo zwischen 8 und 10 Rappen pro Kilowattstunde liegen».
Die Obergrenze soll gemäss dem Vorschlag beim Doppelten liegen, so Stickelberger. In der Umweltkommission des Nationalrats wird der Vorschlag anfangs 2023 besprochen. Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom werden mit den unterschiedlichen Vergütungen noch eine Weile leben müssen – oder sie versuchen, ihren Strom «auswärts» teurer zu verkaufen.