- In Neuenburg soll das Recht auf digitale Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger in der Kantonsverfassung verankert werden.
- Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung über das vom Grossen Rat angenommene Dekret.
- Alle Parteien ausser der FDP sind dafür. Sie hat Stimmfreigabe beschlossen.
Als digitale Unversehrtheit oder digitale Integrität wird allgemein die ungestörte Existenz der Person in der digitalen Welt bezeichnet. Diese soll analog der körperlichen und geistigen Unversehrtheit geschützt werden. Konkret geht es etwa um den Schutz vor Datenmissbrauch, die Sicherheit im Internet oder das Recht auf Vergessenwerden.
Die Befürworter fordern auch das Recht auf ein Offline-Leben ein. Der Kanton müsse weiterhin den Zugang zu einem menschlichen Ansprechpartner in der Verwaltung anbieten.
Der Grosse Rat hatte die Verfassungsänderung im Frühjahr mit 66 zu 29 und 3 Enthaltungen gutgeheissen. Lediglich die FDP und einige Abgeordnete der Grünliberalen waren dagegen. Auch der Staatsrat ist für ein Nein. Nach Ansicht der Regierung ist dieses Recht vor allem symbolisch, da sein Umfang auf die Beziehungen zwischen Kanton und Bürger begrenzt ist.