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Abstimmung Kanton Neuenburg Neuenburg schreibt Recht auf digitale Unversehrtheit fest

  • Im Kanton Neuenburg wird das Recht auf digitale Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger in der Kantonsverfassung verankert.
  • 40'817 Neuenburgerinnen und Neuenburger legten dafür ein Ja in die Urne, 3789 ein Nein.
  • Die Wahlbeteiligung lag bei rund 29 %.

Recht auf digitale Unversehrtheit

Kanton Neuenburg: Verfassungsänderung für ein Recht auf digitale Unversehrtheit

  • JA

    91.5%

    40'817 Stimmen

  • NEIN

    8.5%

    3'789 Stimmen

Als digitale Unversehrtheit oder digitale Integrität wird allgemein die ungestörte Existenz der Person in der digitalen Welt bezeichnet. Diese soll analog der körperlichen und geistigen Unversehrtheit geschützt werden. Konkret geht es etwa um den Schutz vor Datenmissbrauch, die Sicherheit im Internet oder das Recht auf Vergessenwerden.

Mehrere Laptops auf Tischen in einem Laborraum.
Legende: Das neue Grundrecht in der Neuenburger Verfassung hat lediglich eine Wirkung auf die Beziehung zwischen dem Kanton und den Bürgern. Denn der Kanton kann keine Gesetze zur Datenverarbeitung durch Unternehmen und Privatpersonen erlassen. Dies ist Bundessache. Keystone/GAETAN BALLY

Die EDU war die einzige Partei, die dazu aufrief, den Text abzulehnen. Ihr Präsident sagte «Arcinfo», er sei keineswegs gegen einen verstärkten Schutz der Bürger im Internet, aber die EDU lehne es ab, dass die digitale Integrität mit der physischen oder psychischen Integrität gleichgesetzt werde.

Vorstösse in mehreren Kantonen

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Vorreiter bei diesem Thema in der Schweiz war Genf, der 2023 als erster Kanton ein Grundrecht auf digitale Integrität in der Verfassung festgeschrieben hatte. In anderen Westschweizer Kantonen wie Jura und Waadt sind ähnliche Pläne weit fortgeschritten.

In Zürich hat die Piratenpartei im vergangenen August eine Initiative mit genügend Unterschriften beim Kanton eingereicht. Zu einer Abstimmung dürfte es in den nächsten Jahren kommen. Im Wallis lehnte das Stimmvolk im vergangenen März einen entsprechenden Gesetzestext mit der gescheiterten Verfassungsrevision ab.

Bei der Abstimmung im Grossen Rat im Frühjahr hatten sich auch die FDP und ein Teil der Grünliberalen gegen die Verfassungsänderung ausgesprochen oder sich der Stimme enthalten. Das Kantonsparlament hiess das Gesetz mit 66 Ja-Stimmen, 29-Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen gut.

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