- Im Kanton Neuenburg wird das Recht auf digitale Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger in der Kantonsverfassung verankert.
- 40'817 Neuenburgerinnen und Neuenburger legten dafür ein Ja in die Urne, 3789 ein Nein.
- Die Wahlbeteiligung lag bei rund 29 %.
Recht auf digitale Unversehrtheit
Kanton Neuenburg: Verfassungsänderung für ein Recht auf digitale Unversehrtheit
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JA
40'817 Stimmen
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NEIN
3'789 Stimmen
Als digitale Unversehrtheit oder digitale Integrität wird allgemein die ungestörte Existenz der Person in der digitalen Welt bezeichnet. Diese soll analog der körperlichen und geistigen Unversehrtheit geschützt werden. Konkret geht es etwa um den Schutz vor Datenmissbrauch, die Sicherheit im Internet oder das Recht auf Vergessenwerden.
Die EDU war die einzige Partei, die dazu aufrief, den Text abzulehnen. Ihr Präsident sagte «Arcinfo», er sei keineswegs gegen einen verstärkten Schutz der Bürger im Internet, aber die EDU lehne es ab, dass die digitale Integrität mit der physischen oder psychischen Integrität gleichgesetzt werde.
Bei der Abstimmung im Grossen Rat im Frühjahr hatten sich auch die FDP und ein Teil der Grünliberalen gegen die Verfassungsänderung ausgesprochen oder sich der Stimme enthalten. Das Kantonsparlament hiess das Gesetz mit 66 Ja-Stimmen, 29-Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen gut.