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Abstimmung Stadt Bern Bei Mutterschaft oder Krankheit: Bleibt der Sitz leer oder nicht?

Mit der Vorlage sollen Stellvertretungen im Stadtberner Parlament möglich werden. Am 9. Februar entscheidet die Stimmbevölkerung. Die Hintergründe

Was will die Vorlage? Die Fluktuation im Berner Stadtparlament ist seit Jahren hoch. In der letzten Legislatur sind mehr als die Hälfte der 80 Ratsmitglieder zurückgetreten. Die Gründe dafür sind vielfältig, oft wird jedoch die hohe Belastung angegeben, aber auch die mangelnde Vereinbarkeit mit dem Familienleben. Mit der Stellvertretungsregelung soll es für die Mitglieder des Stadtparlaments möglich sein, sich für eine gewisse Zeit im Parlament vertreten zu lassen. Das soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Das ist das Ziel der Regelung.

Wie lange könnte sich ein Parlamentsmitglied vertreten lassen? Eine Stellvertretung muss mindestens drei Monate dauern, aber höchstens sechs Monate. Eine Vertretung nur an einzelnen Tagen ist mit dieser Regelung nicht möglich. Mit der Mindestdauer von drei Monaten soll sichergestellt werden, dass die Vertretung sich das nötige Wissen aneignen kann. Ausserdem ist der administrative Aufwand, der mit einer Stellvertretung verbunden ist, mit einer Mindestdauer zu rechtfertigen.

Frau ist auf der Strasse unterwegs und schiebt einen Kinderwagen.
Legende: Die Stellvertretungsregelung im Berner Stadtparlament würde auch für Frauen im Mutterschaftsurlaub gelten. Imago/Michael Gstettenbauer

Wer käme für eine Stellvertretung infrage? All jene, die bei den letzten Wahlen auf der gleichen Parteiliste waren, aber nicht genug Stimmen für ein Mandat bekommen haben. Zuerst wird der erste Ersatz gefragt. Das heisst auch, gewählte Stadtratsmitglieder können nicht selbst entscheiden, durch wen sie vertreten werden.

Aus welchen Gründen könnte sich ein Ratsmitglied vertreten lassen? Man muss keinen Grund für die Absenz angeben. Das habe den Vorteil, dass es keine zusätzliche Stelle brauche, um den Grund zu prüfen und zu beurteilen.

Andere Stellvertretungsregelungen

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Auf kantonaler Ebene kennen die Kantone Aargau, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg und Wallis solche Stellvertretungen im Parlament. Allerdings sind die Stellvertretungen unterschiedlich ausgestaltet und geregelt.

Auch in einzelnen Gemeinden kommen Stellvertretungen im Parlament zum Einsatz, beispielsweise in Moutier und in Burgdorf.

Auf Bundesebene gibt es keine Stellvertretungsregelung. Seit dem 1. Juli 2024 gilt jedoch: Wenn eine Mutter will, kann sie schon einige Wochen nach der Geburt wieder im Parlament Platz nehmen, ohne das Recht auf Erwerbsersatz zu verlieren.

Was spricht dagegen? Wer in ein Parlament gewählt wird, soll seine Aufgabe wahrnehmen, ist ein Argument gegen die Stellvertretungsregelung. Ausserdem sei die maximal mögliche Dauer von zwölf Monaten zu lange.

Was spricht dafür? Alle Personen, die eine Stellvertretung übernehmen können, haben sich zur Wahl gestellt. Damit sei ihr vorübergehender Einsitz demokratisch legitimiert. Und man erhofft sich durch die Stellvertretungsregelung, dass es mehr Menschen möglich wird, im Stadtrat mitzuwirken.

Ist diese Stellvertretungsregelung in der Stadt Bern umstritten? Im Berner Stadtparlament wurde der Vorlage ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung zugestimmt.

Weitere Vorlagen in der Stadt Bern

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  • Investitionskredit für die Weiterentwicklung der Schulinformatik: Die aktuelle Plattform der Schulinformatik muss aktualisiert und ausgebaut werden. Und die Geräte der Schulkinder und Lehrpersonen müssen ersetzt werden. Das Volk stimmt über einen Investitionskredit von rund 21.8 Millionen Franken ab.
  • Baukredit für den Ersatzneubau des Hallenbads und der Kunsteisbahn Weyermannshaus: Geplant ist ein Neubau mit Hallenbad, Eishalle und Garderoben. Zudem soll es ein neues Ausseneisfeld geben. Kostenpunkt: 107.2 Millionen Franken.
  • Verpflichtungskredit für das regionale öffentliche Veloverleihsystem 2026-2033: Der Leistungsvertrag läuft per Ende 2025 aus. Für die Nachfolgelösung sind Betriebsbeiträge wie auch weitere städtische Investitionen vorgesehen. Dieser Verpflichtungskredit beläuft sich auf 7.6 Millionen Franken.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 16.1.2025, 17:30 Uhr ; 

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