- Die Zuger Stimmbevölkerung stellt sich gegen die Transparenz-Initiative der Jungen Alternative.
- Angenommen worden ist hingegen der mildere Gegenvorschlag von Parlament und Regierung.
- Eine erste Abstimmung ist für ungültig erklärt worden. Das wegen ungünstig gestalteter Abstimmungszettel.
Transparenz-Initiative
Kanton Zug: Verfassungsinitiative für die Offenlegung der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)
-
JA
14'761 Stimmen
-
NEIN
17'631 Stimmen
Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative
Kanton Zug: Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative für die Offenlegung der Politikfinanzierung
-
JA
16'360 Stimmen
-
NEIN
15'093 Stimmen
Die Initiative der Jungen Alternative hat verlangt, dass in der Zuger Politik die Finanzen und Interessensbindungen offengelegt werden. Firmenspenden sollten ab 1000 Franken deklariert werden, Privatspenden ab 5000 Franken.
Der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament verankert das Anliegen nur mit einem schlanken Artikel in der Verfassung. Die Initiantinnen und Initianten haben diesen Weg nicht unterstützt. Sie befürchten, dass ihr Anliegen verwässert wird.
Für uns ist auch die Annahme des Gegenvorschlags ein grosser Erfolg.
Trotzdem seien sie zufrieden, sagt Delia Meier, Kampagnenleiterin der Jungen Alternative: «Für uns ist auch die Annahme des Gegenvorschlags ein grosser Erfolg. Ohne unsere Initiative gäbe es gar keine Regelung.»
Jetzt gehe es darum, den Gegenvorschlag möglichst konsequent umzusetzen, findet Meier: «Hier sind jetzt Regierung und Kantonsparlament in der Pflicht.»
Erste Abstimmung war ungültig
Bereits im Juni hat Zug ein erstes Mal über die Vorlage abgestimmt. Dabei ist es in einigen Zuger Gemeinden zu Fehlern beim Auszählen gekommen. Als Grund genannt hat der Regierungsrat die erstmals eingesetzten perforierten Stimmzettel, die bei der Abstimmung mit drei Teilfragen zu Problemen geführt hatten. Deshalb ist die Abstimmung mit neuen Zetteln wiederholt worden.
Bei einer Abstimmung muss es möglich sein, das Resultat jederzeit nachzuzählen.
Für den zweiten Anlauf sind die Gemeinden umfassend geschult worden. Und auch der Kanton Zug hat seine Lehren gezogen: «Bei einer Abstimmung muss es möglich sein, das Resultat jederzeit nachzuzählen», resümiert der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP).