Der 9. Juni 2024 war ein denkwürdiger Abstimmungssonntag im Kanton Zug. Regierungsrat Andreas Hostettler sagte es selbst, als er vor die Medien trat und eigentlich das Resultat zur Transparenzinitiative hätte verkünden sollen: «Was Sie jetzt hören, wird Sie erstaunen und ist meines Wissens so noch nie dagewesen. Die Abstimmung ist ungültig.»
Perforierte Zettel machten Probleme
In den Abstimmungsbüros einiger Gemeinden waren Fehler unterlaufen. Als Grund für den Fehler bei dieser Mehrfachabstimmung nannte der Regierungsrat die erstmals eingesetzten perforierten Stimmzettel. Diese konnte man in drei Teile trennen, welche wieder alle drei ins Kuvert zurückgelegt werden mussten.
Einige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger legten jedoch nur einen oder zwei Stimmzettel zurück ins Couvert, stimmten damit ungültig ab. In verschiedenen Gemeinden wurden diese Zettel jedoch trotzdem gezählt, was das Resultat verfälschte. Eine Nachzählung war nicht möglich, da aufgrund der fehlenden Zettel eine Rekonstruktion nicht möglich war. Beim zweiten Abstimmungstermin verzichtet der Kanton Zug nun auf perforierte Zettel.
Die Gemeinden wurden detailliert instruiert. Schriftlich und mit Schulungen.
Hostettler versprach noch am Abstimmungssonntag, die Abstimmung zur Transparenzinitiative und zum Gegenvorschlag möglichst bald zu wiederholen. Am 22. September ist es so weit.
Politik soll grössere Spenden offenlegen
Die Initiative der «Junge Alternative» verlangt, dass in der Zuger Politik die Finanzen und Interessensbindungen offengelegt werden. Firmenspenden müssten ab 1000 Franken deklariert werden, Privatspenden ab 5000 Franken. Zudem wären bei Annahme der Initiative alle Politikerinnen und Politiker verpflichtet, anzugeben, in welchen Organisationen, Verbänden oder Vereinen sie sich engagieren.
Der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament will das Anliegen in der Verfassung nur mit einem schlanken Artikel verankern. Die konkrete Ausgestaltung soll in einem Gesetz geregelt werden. Die Initianten unterstützen diesen Weg nicht. Sie befürchten, dass ihr Anliegen verwässert wird.
Kanton soll zweiten Abstimmungskampf bezahlen
Die ungültige Abstimmung hat auch ein politisches Nachspiel. Das Initiativkomitee verlangt vom Kanton, dass dieser die Kosten für den zweiten Abstimmungskampf übernimmt. Schliesslich hätten sie als Jungpartei beschränkte Mittel und müssten nur wegen eines Fehlers des Kantons zusätzlich gut 15'000 Franken zusammenbringen.
Der Zuger Regierungsrat schreibt dazu in einer Antwort auf einen entsprechenden Vorstoss aus dem Kantonsrat, dass für eine solche Finanzierung die gesetzliche Grundlage fehle.
Dem Initiativkomitee bleibt damit noch der juristische Weg. Es könnte ein sogenanntes Staatshaftungsbegehren einreichen, eine Art Schadenersatzklage. Ob man sich dafür entscheide, werde erst nach der Abstimmung entschieden, heisst es von Seiten der Initiantinnen und Initianten.