Das Ja zum Vertrag über den Wechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura ist deutlich. Und es ist keine Überraschung. Viele werden froh sein. Und sich bestätigt fühlen. Bestärkt in der Annahme, dass der Konflikt damit ein Ende haben könnte.
Kantonsregierungen wollen Schlussstrich
Für die Regierungen der beiden Kantone war klar: Diese Abstimmung – wie sie auch immer ausfällt – soll der Schlussstrich sein unter die lange Diskussion rund um die Jurafrage und damit das Ende des langen Jurakonflikts. Im Vertrag, dem sogenannten Konkordat, wurde gar festgehalten, dass beide Kantone jegliche Streitigkeiten rund um Kantonszugehörigkeiten von Gebieten beilegen.
Der zuständige Berner Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg, selbst Bernjurassier, sprach im Vorfeld der Abstimmung von einer «klaren Ansage». Die Jurafrage sei mit dieser Abstimmung abgeschlossen, wie auch immer der Entscheid des Stimmvolks ausfällt. So wurde es den Stimmbürgern versprochen, so wurde das komplizierte Vertragswerk angepriesen.
Moutier kann also wechseln, so wie es sich die Gemeinde wünscht. 2021 hat sich die Stimmbevölkerung für den Wechsel ausgesprochen; mit knapp 55 Prozent Ja-Stimmen allerdings nicht allzu deutlich. Nun muss noch die Bundesversammlung dem Wechsel definitiv zustimmen, was aber als Formsache gilt.
Noch immer viele Emotionen
Wer die Menschen im Berner Jura auf die jahrzehntelangen Diskussionen anspricht, merkt schnell: Die Jurafrage ist ein emotionales Thema. Da fliessen auch mal Tränen. Es geht um Zugehörigkeit, Heimat, aber auch um Ungerechtigkeiten.
Die Berner Behörden sind Mitte des letzten Jahrhunderts ungeschickt mit der französischsprachigen Minderheit umgegangen. Viele haben das nicht vergessen. Und auch die Jungen erinnern sich gerne an die Geschichten der älteren Separatisten.
In der Demokratie kann man auf Entscheide zurückkommen
Es braucht nicht viel, um den Konflikt wieder aufflammen zu lassen; eine Gemeinde, die plötzlich Gefallen an der Idee findet, den Kanton zu wechseln. Ausgelöst zum Beispiel durch eine ungeschickte Reaktion der Verwaltung im fernen Bern.
Auch wenn die Behörden beteuern, mit der Abstimmung sei nun alles erledigt: In einer Demokratie kann man auf Entscheide zurückkommen. So bleibt nach der Abstimmung festzuhalten: Der Jurakonflikt ist mit dem vorliegenden Entscheid beendet. Zumindest vorerst.