- Für die Reform der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Kompromiss ab.
- Die zuständige Nationalratskommission will in der Sache dem Ständerat folgen.
- Der Nationalrat wird in der Frühjahrssession voraussichtlich ein weiteres Mal über die BVG-Reform beraten.
Die Lösung des Ständerats beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz sei zielgerichtet, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. Die Hälfte der Versicherten würde von einem Zuschlag profitieren. Hingegen würden Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt.
Wille des Ständerats
Der Ständerat will die Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten für 15 Jahrgänge ausgleichen. Sie sollen einen Zuschlag auf der Rente der beruflichen Vorsorge erhalten.
So hat es die kleine Kammer im Dezember im Zuge der BVG-Reform beschlossen. Rund 50 Prozent der Angehörigen dieser Jahrgänge sollen davon profitieren.
Noch Uneinigkeiten
In anderen Punkten gibt es aber noch Uneinigkeiten. Eine gewichtige Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat besteht bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs der aktiven Versicherten.
Gegen die BVG-Reform haben die Gewerkschaften bereits ein Referendum angekündigt.