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Abstimmung Kanton Aargau Dürfen im Aargau bald 16-Jährige abstimmen?

Eine Initiative verlangt im Aargau Stimmrechtsalter 16 statt 18. Die Meinungen gehen auseinander, auch bei den Jungen.

Die Initiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)» fordert die kantonale Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab 16 Jahren. Neu sollen 16-Jährige kantonal und kommunal abstimmen dürfen.

Die Initiative wurde im Februar mit 3184 gültigen Stimmen eingereicht. Wenn das Anliegen an der Urne durchkommt, wäre der Aargau zusammen mit dem Kanton Glarus die Ausnahme.

Im Initiativkomitee sind Politikerinnen und Politiker der Jungparteien (Junge Grüne, Junge Mitte, Junge GLP, Juso, Jungfreisinnige, Junge EVP plus ein SP-Grossrat). Sie möchten, dass die Altersbalance wieder hergestellt wird. Der Altersschnitt der Wählenden liege bei 57 Jahren, sagen sie.

Junge mit Plakaten
Legende: Das Anliegen ist nicht neu. 2022 machten Juso und Junge Grüne in Zürich Werbung für Stimmrechtsalter 16. Das Stimmvolk sagte damals Nein. Keystone/Walter Bieri

Das Initiativkomitee möchte mit der Verfassungsänderung die Demokratie stärken. Je mehr Personen mitreden würden, desto breiter wären Entscheide abgestützt, argumentieren sie.

Freiheit oder unmündige Jugendliche?

«Wir wollen den Jungen die Freiheit geben, mit 16 Jahren schon abzustimmen», sagt zum Beispiel der 23-jährige Peter Weihrauch (Grüne), der Präsident des Trägervereins der Initiative, im Gespräch mit SRF. Er selbst habe sich schon mit 12 Jahren für politische Themen interessiert, mit 17 sei er in die Grüne Partei eingetreten.

Der Kanton Glarus fährt gut mit Stimmrechtsalter 16.
Autor: Peter Weihrauch 23 Jahre alt, Grüne

Der Kanton Glarus, Österreich, Malta sowie diverse deutsche Bundesländer kennten das tiefere Stimmrechtsalter und würden damit gute Erfahrungen machen, argumentieren die Befürworter. «Der Kanton Glarus fährt gut mit Stimmrechtsalter 16; die politische Landschaft hat sich dort nicht gross verändert», ergänzt Peter Weihrauch (Grüne).

Studioaufnahme
Legende: Vivienne Huber (SVP), links, Stefan Ulrich (Redaktor SRF) und Peter Weihrauch (Grüne), rechts, in der Abendsendung des Regionaljournals im Studio Aarau. SRF

Ganz anders sieht das die 23-jährige Vivienne Huber von der SVP. «Die Entscheidungsfindung in politischen Fragen erfordert eine gewisse Reife. Gewisse Vorlagen sind kompliziert», argumentiert sie.

Man trägt erst ab 18 Jahren die volle Verantwortung für sein Leben.
Autor: Vivienne Huber 23 Jahre alt, SVP

Huber findet, die Stimmbeteiligung der 18- bis 25-Jährigen sei sehr tief, das Bedürfnis für ein früheres Stimmrechtsalter fehle also. Man könne erst mit 18 Jahren Autofahren, Verträge abschliessen und müsse Steuern zahlen. Ab dann solle man auch mitreden können, vorher nicht.

Parlament und Regierung für nationale Regeln

Regierungsrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative. Das Stimmrechtsalter 18 passe gut und solle bleiben. Zudem wurde argumentiert, dass man keine kantonalen Regeln aufstellen solle, die vom Bund abweichen. In der Schweiz solle überall dasselbe Stimmrechtsalter gelten.

Auf nationaler Ebene wurde eine entsprechende Parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2019 Anfang dieses Jahres abgelehnt. Auf kantonaler Ebene kennt einzig der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16.

Jugendparlament statt Urne?

Junge Leute könnten sich durchaus politisch engagieren, auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt seien, sagen die Gegnerinnen und Gegner. Jugendparlamente und Jungeparteien seien genau dafür da.

Eine Minderheit im Grossen Rat fand aber, man könne den Jugendlichen durchaus mehr zutrauen. Sie müssten mit den Entscheiden von heute am längsten leben, deshalb mache Stimmrechtsalter 16 Sinn.

Parolen der Parteien, der Kantonsregierung und des Parlamentes

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  • Die Ja-Parole zur Initiative für Stimmrechtsalter 16 haben SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP beschlossen.
  • Nein sagen SVP und FDP.
  • Parlament und Regierung lehnen die Vorlage ab.

Bei Annahme der Initiative bräuchte es eine Verfassungsänderung. Auch bei einem Ja könnten unter 18-Jährige aber nicht in Ämter gewählt werden. Das sogenannte passive Wahlrecht bliebe bei einer Annahme unverändert, also bei 18 Jahren.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 1.11.2024, 17:30 Uhr ; 

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