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Steuerliche Ungleichheit zwischen Mieten und Hauseigentum wird beseitigt
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.11.2024. Bild: Keystone/Gaetan Bally
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Abstimmung Kanton Obwalden Der Steuerwert von Obwaldner Grundstücken steigt

  • Alle Obwaldner Gemeinden sagen Ja zur Anpassung des Schätzungs- und Grundpfandgesetzes.
  • 55.73 Prozent der Stimmberechtigten haben die Änderung gutgeheissen.
  • Damit müssen rund 80 Prozent der Hausbesitzerinnen und -besitzer mehr Steuern bezahlen – maximal 1.2 Prozent.

Höhere Besteuerung von Liegenschaften

Kanton Obwalden: Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz

  • JA

    55.7%

    6'256 Stimmen

  • NEIN

    44.3%

    4'969 Stimmen

Mit der beschlossenen Änderung werden die Steuerwerte der Obwaldner Grundstücke leicht erhöht. Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen leicht mehr Steuern bezahlen als bisher.

Diese Änderung wurde nötig, da die Liegenschaftspreise in den letzten 20 Jahren zwar kräftig zugelegt haben, deren Steuerwerte aber praktisch gleich blieben. Das führt dazu, dass die aktuellen Steuerwerte der Grundstücke deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert liegen.

Hang mit Häusern in einer hügeligen Wohngegend.
Legende: Die Erhöhung führt zu geschätzten Mehreinnahmen von bis zu zwei Millionen Franken. Davon fliessen rund 60 Prozent zu den Gemeinden, 40 Prozent gehen an den Kanton. Keystone/Urs Flüeler

Die Obwaldner Regierung wollte diese Ungleichheit ändern. Sie beschloss eine Anpassung des Steuerwerts, der ab 2025 bei der Neuschätzung der Liegenschaften zur Anwendung kommen soll.

Dass auch die Stimmbevölkerung diese Änderung begrüsst, freut die Obwaldner Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann. «Wir können mit der nächsten Schätzungsrunde beginnen und die steuerliche Ungleichbehandlung wird verringert», wird sie in einer Mitteilung des Kantons zitiert.

Ist es eine Steuererhöhung oder nicht?

Zur Abstimmung kam es, weil sich Regierung und Kantonsparlament nicht einig darüber waren, ob die Anpassung einer Steuererhöhung entspricht. Die Regierung verneinte dies – und wollte die Änderung darum auch nicht an die Urne bringen.

Anders beurteilte dies eine Mehrheit des Kantonsparlaments. Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Kantonsrat, das Volk entscheiden zu lassen.

Regionaljournal Zentralschweiz, 24.11.2024, 12:10 Uhr ; 

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