In der «Arena» zu den beiden Mietrechtsvorlagen – eine betrifft die Untermiete, die andere den Eigenbedarf – sind die Fronten verhärtet.
Für Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, die auch Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbands ist, ist klar: «Die beiden Vorlagen bringen vor allem Klarheit und Rechtssicherheit.»
Ganz anders sieht das SP-Vizepräsidentin Jacqueline Badran: «Die Vorlagen sind genau dafür da, dass man die Leute einfacher rausstellen kann.»
Strengere Regeln bei der Untermiete
Das Ja-Lager erhofft sich durch die Anpassungen unter anderem, dass Missbräuche bei der Untermiete gezielt bekämpft werden. FDP-Nationalrat Olivier Feller betont etwa, Untermieterinnen und Untermieter würden von der Revision profitieren, weil sie vor übersetzten Untermietzinsen geschützt würden.
Sarah Brutschin, Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands kontert, es gebe kaum Missbrauchsfälle. Sie arbeite seit 25 Jahren in einer kantonalen Schlichtungsbehörde und «von missbräuchlichen Untermietzinsen kann ich nicht berichten.» Jacqueline Badran, ebenfalls Vorstandsmitglied im Mieterinnen- und Mieterverband, doppelt nach: «Missbräuche sind heute schon verboten.»
Die Thurgauer Ständerätin Brigitte Häberli-Koller betont derweil, dass die neuen Regeln auch dem Gewerbe zugutekommen würden, denn «gerade bei den Geschäftsmieten sind klare Verhältnisse wichtig». Die Gegenseite befürchtet allerdings, dass das Gewerbe unter der Gesetzesänderung leiden könnte, weil Vermieterinnen und Vermieter die Untermiete künftig auf zwei Jahre beschränken könnten. «Die Frist wäre für viele Menschen ein Problem», ist sich Grüne-Nationalrat und Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverbands, Michael Töngi, sicher.
Lockerung der Kündigungsregeln beim Eigenbedarf
Die zweite Gesetzesänderung betrifft Kündigungen wegen «dringenden Eigenbedarfs». SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann unterstützt das Vorhaben: «Man will hier eine Praxisänderung zugunsten des Eigentümers.» Denn wenn dieser heute dringenden Eigenbedarf geltend mache, könne das Verfahren extrem in die Länge gezogen werden, so Steinemann. «Es geht grundsätzlich darum, dass eine Familie, wenn sie eine Wohnung kauft, in nützlicher Frist in die Wohnung einziehen kann», pflichtet FDP-Nationalrat Feller bei.
«Der Eigenbedarf ist völlig unbestritten», entgegnet SP-Vizepräsidentin Badran. Das Problem sei aber, dass die Änderung dort greifen würde, wo Mietende eigentlich vor einer Kündigung geschützt wären, etwa während eines Rechtsstreits mit dem Vermieter. Das sorgt für Unverständnis bei Mitte-Ständerätin Häberli-Koller. Ihres Erachtens ist es richtig, dass es neu keinen «Notfall» brauchen würde, um Eigenbedarf geltend zu machen. Die neuen Kriterien würden Verbesserungen bringen und «mehr Möglichkeiten, das Eigentum auch selbst zu nutzen».
Für Michael Töngi vom Mieterinnen- und Mieterverband verdeutlicht die Debatte rund um die Eigenbedarfskündigungen vor allem eines: «Es geht schlicht darum, dass schneller und häufiger gekündigt wird.»
Gegen die beiden Anpassungen im Mietrecht hat ein Komitee rund um den Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 24. November darüber ab.