Änderungen im Mietrecht sollen Missbräuche bei der Untervermietung verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt zwei Vorlagen zum Mietrecht, über die am 24. November abgestimmt wird.
Beide Revisionen kamen auf parlamentarische Initiativen von bürgerlicher Seite zustande. Weil gegen die Parlamentsentscheide von linker und gewerkschaftlicher Seite das Referendum ergriffen wurde, kommt es am 24. November zur Volksabstimmung.
Gegen missbräuchliche Untervermietung
Nun hat Bundesrat Guy Parmelin die Argumente des Bundesrates vorgestellt. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen. Diese sollen in Zeiten von Wohnungsknappheit Missbräuche bei der Untermiete verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen, wie der Bundesrat argumentiert.
Künftig müssen Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch für die Untermiete stellen, dem die Vermieterschaft schriftlich zustimmen muss. Jede Änderung der Untermiete muss ebenfalls mitgeteilt werden.
Auch kann die Vermieterschaft künftig die Untermiete untersagen, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Und neu steht im Gesetz, dass ein Mietvertrag wegen einer nicht zulässigen Untervermietung innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden kann, nach einer schriftlichen Mahnung.
Neue Regeln gegen Missbrauch
Vermieter könnten für Untervermietungen grosszügigere Bedingungen vereinbaren mit ihren Mietern, sagte Parmelin zur Vorlage. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren Dauer blieben möglich, und es könnten – entsprechend einer solchen Vereinbarung – auch Mietwohnungen auf Plattformen ausgeschrieben werden.
Mit den heutigen Regelungen könne es zu Missbrauch kommen, sagte Parmelin. Zum Beispiel könnten Räume ohne das Wissen der Vermieter untervermietet oder auf Plattformen angeboten werden.
Kündigung bei Eigenbedarf
Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Die Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selber benötigen, leichter kündigen können. Heute kann in gewissen Fällen «dringender» Eigenbedarf geltend gemacht werden. Neu würde ein «bedeutender und aktueller» Eigenbedarf als Kündigungsgrund reichen.
Dringender Eigenbedarf sei vor Gericht nicht einfach zu belegen, und ihn geltend zu machen, könne zu langen Verfahren führen, sagte Parmelin. Mit der neuen Formulierung erhalte der Eigenbedarf mehr Gewicht, und es werde einfacher, ihn geltend zu machen. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen.
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Die neue Regel spielt in drei Fällen eine Rolle: Beim Kündigungsschutz nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat. In diesen Fällen soll die Eigentümerschaft den Eigenbedarf einfacher geltend machen können.
Mieterinnen und Mieter können sich gegen eine frühzeitige Kündigung wegen Eigenbedarfs aber weiterhin wehren. Falls ein Gericht im Einzelfall entscheiden muss, wird der Eigenbedarf allerdings stärker als bisher gewichtet – falls die Gesetzesänderung vom Volk gutgeheissen wird.
Ausgearbeitet hat die beiden Vorlagen das Parlament; der Bundesrat hielt die verlangten Änderungen zunächst für nicht nötig. Nach den Ratsbeschlüssen hat er sie nun aber zu vertreten.