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Parmelin setzt sich für Änderungen beim Mietrecht ein
Aus Tagesschau vom 15.10.2024.
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Abstimmung 24. November 2024 Parmelin setzt sich für Änderungen beim Mietrecht ein

Strengere Regeln beim Untervermieten, Lockerung der Kündigungsregeln bei Eigenbedarf. Bald wird darüber abgestimmt.

Änderungen im Mietrecht sollen Missbräuche bei der Untervermietung verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt zwei Vorlagen zum Mietrecht, über die am 24. November abgestimmt wird.

Mann im Anzug spricht gestikulierend vor Schweizer Flagge.
Legende: Als Vorsteher des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung ist Bundesrat Guy Parmelin auch für das Mietrecht zuständig. Er setzt sich für die Gesetzesrevision ein, über die am 24. November abgestimmt wird. Keystone/Anthony Anex

Beide Revisionen kamen auf parlamentarische Initiativen von bürgerlicher Seite zustande. Weil gegen die Parlamentsentscheide von linker und gewerkschaftlicher Seite das Referendum ergriffen wurde, kommt es am 24. November zur Volksabstimmung.

Gegen missbräuchliche Untervermietung

Nun hat Bundesrat Guy Parmelin die Argumente des Bundesrates vorgestellt. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen. Diese sollen in Zeiten von Wohnungsknappheit Missbräuche bei der Untermiete verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen, wie der Bundesrat argumentiert.

Künftig müssen Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch für die Untermiete stellen, dem die Vermieterschaft schriftlich zustimmen muss. Jede Änderung der Untermiete muss ebenfalls mitgeteilt werden.

Auch kann die Vermieterschaft künftig die Untermiete untersagen, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Und neu steht im Gesetz, dass ein Mietvertrag wegen einer nicht zulässigen Untervermietung innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden kann, nach einer schriftlichen Mahnung.

Neue Regeln gegen Missbrauch

Vermieter könnten für Untervermietungen grosszügigere Bedingungen vereinbaren mit ihren Mietern, sagte Parmelin zur Vorlage. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren Dauer blieben möglich, und es könnten – entsprechend einer solchen Vereinbarung – auch Mietwohnungen auf Plattformen ausgeschrieben werden.

Mit den heutigen Regelungen könne es zu Missbrauch kommen, sagte Parmelin. Zum Beispiel könnten Räume ohne das Wissen der Vermieter untervermietet oder auf Plattformen angeboten werden.

Kündigung bei Eigenbedarf

Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Die Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selber benötigen, leichter kündigen können. Heute kann in gewissen Fällen «dringender» Eigenbedarf geltend gemacht werden. Neu würde ein «bedeutender und aktueller» Eigenbedarf als Kündigungsgrund reichen.

Dringender Eigenbedarf sei vor Gericht nicht einfach zu belegen, und ihn geltend zu machen, könne zu langen Verfahren führen, sagte Parmelin. Mit der neuen Formulierung erhalte der Eigenbedarf mehr Gewicht, und es werde einfacher, ihn geltend zu machen. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen.

Die neue Regel spielt in drei Fällen eine Rolle: Beim Kündigungsschutz nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat. In diesen Fällen soll die Eigentümerschaft den Eigenbedarf einfacher geltend machen können.

Mieterinnen und Mieter können sich gegen eine frühzeitige Kündigung wegen Eigenbedarfs aber weiterhin wehren. Falls ein Gericht im Einzelfall entscheiden muss, wird der Eigenbedarf allerdings stärker als bisher gewichtet – falls die Gesetzesänderung vom Volk gutgeheissen wird.

Ausgearbeitet hat die beiden Vorlagen das Parlament; der Bundesrat hielt die verlangten Änderungen zunächst für nicht nötig. Nach den Ratsbeschlüssen hat er sie nun aber zu vertreten.

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Abstimmung vom 24. November: Änderungen beim Mietrecht
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SRF 4 News, Nachrichten, 15.10.2024, 14:30 Uhr ; 

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