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«Bund für mehr Wohnraum» Bürgerliche werben für doppeltes Ja zu Mietrechtsvorlagen

  • Faire Regeln für Vermieter und Mieter und gegen Missbrauch: Mit diesen Argumenten wirbt ein bürgerliches Komitee für neue Regeln bei der Untervermietung von Mieträumen und Vereinfachungen bei Kündigungen wegen Eigenbedarf.
  • Abgestimmt wird am 24. November.

Die Befürworter der Änderungen im Mietrecht haben sich im «Bund für mehr Wohnraum» zusammengeschlossen, der über die Abstimmung hinaus bestehen bleiben soll. Ihr Komitee pocht vor dem Hintergrund des vielerorts knappen Angebots an Wohnungen auf klare und faire Regeln beim Mieten und Vermieten.

Interview mit Kameramann vor Banner für Wohnraum-Initiative in der Schweiz.
Legende: SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH, links) befürwortet die beiden Mietrechtsvorlagen. Keystone/PETER SCHNEIDER

Auf die Schnelle viel mehr Wohnungen zu bauen, sei nicht möglich, sagte der Walliser Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy in Bern bei der Präsentation der Kampagne. Deshalb sollten klare und faire Regeln dafür sorgen, dass Wohnräume gezielt vermietet werden könnten.

Angestossen und ausgearbeitet hat beide Vorlagen das Parlament. Es gehe um punktuelle Änderungen, sagte Nationalrat Gregor Rutz (SVP/ZH). Die zwei Vorlagen betreffen die Untervermietung und das Kündigen bei Eigenbedarf der Vermieterin oder des Vermieters.

Indem Abmachungen festgehalten und Kriterien verbindlich definiert werden, schaffen wir Rechtssicherheit.
Autor: Patricia von Falkenstein Nationalrätin LDP/BS

Für das Untervermieten von Wohn- und Geschäftsräumen sollen klarere Regeln eingeführt werden. Neu müssen Mietende Gesuche für Untervermietungen beim Vermieter schriftlich einreichen, und die Vermieter müssen ebenfalls schriftlich zustimmen. Eine mündliche Einwilligung des Vermieters reicht nicht mehr.

Verbindliche Kriterien

«Indem Abmachungen festgehalten und Kriterien verbindlich definiert werden, schaffen wir Rechtssicherheit», sagte Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Beim Untervermieten bereicherten sich Menschen oft ungerechtfertigt und nutzten die Wohnungsknappheit aus.

Mit den neuen Bestimmungen ist der Eigenbedarf einfacher zu definieren.
Autor: Paulo Pamini Nationalrat SVP/TI

Trotz der strengeren Regeln für Untervermietungen dürften Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer davon weitervermieten, stellten die Komiteemitglieder klar. Möglich sei dies zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt oder wenn ein Hauptmieter eine Wohngemeinschaft bilden wolle.

«Bedeutender und aktueller Eigenbedarf»

Die zweite Mietrechtsvorlage bringt neue Bestimmungen für das Kündigen bei Eigenbedarf. Präzisiert wird im Obligationenrecht, dass der von Vermietern geltend gemachte Eigenbedarf «bedeutend und aktuell» sein muss, damit Mietern gekündigt werden kann.

Mit den neuen Bestimmungen sei der Eigenbedarf einfacher zu definieren, sagte Nationalrat Paulo Pamini (SVP/TI). Das helfe gegen Engpässe im Wohnungsmarkt, weil Liegenschaften einfacher wieder selbst genutzt und deshalb auch eher vermietet würden.

Nationalrat Vincent Maitre (Mitte/GE) wies den Vorwurf zurück, die Neuerungen beim Eigenbedarf seien im Sinn von Immobilienagenturen. Sie nützten lediglich privaten Eigentümern, denn nur diese könnten Eigenbedarf anmelden.

Langwierige Verfahren umgehen

Heute sind gemäss Obligationenrecht Kündigungen wegen Eigenbedarfs nur zulässig, wenn die Eigentümer «dringenden Eigenbedarf» nachweisen können. Laut den Befürwortern ist die Interpretation des Begriffs «dringend» mitunter schwierig, weswegen Kündigungen wegen Eigenbedarfs zu langwierigen Rechtsverfahren führen können. Anfechten liessen sich Kündigungen wegen Eigenbedarfs nach wie vor, erklärten die Komiteemitglieder.

Der Linken wirft das Komitee vor, den privaten Wohnungsbau zunehmend regulieren zu wollen, etwa mit einer staatlichen Mietzinskontrolle und Vorkaufsrechten für die öffentliche Hand. Bauen, Umbauen und Verdichten werde damit immer unattraktiver.

SRF 4 News, 8.10.2024, 16 Uhr ; 

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