- Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können über zwei geplante Änderungen des Mietrechts abstimmen.
- Die beiden Referenden dagegen seien zustande gekommen, teilt die Bundeskanzlei in Bern mit.
- In der vergangenen Herbstsession hatte das Parlament entschieden, das Mietrecht zugunsten von Eigentümerinnen und Eigentümern anzupassen.
Konkret sollen Vermieter bei Untervermietungen mehr zu sagen haben: Laut dem Parlament muss ein Mieter künftig zuerst die schriftliche Zustimmung der Vermieterin einholen, wenn er seine Wohnung untervermieten will. Zudem darf die Untervermietung nach der Mietrechtsänderung höchstens zwei Jahre dauern.
Auch beschloss das Parlament neue Regeln beim Eigenbedarf: Ein Vermieter könnte in Zukunft einfacher kündigen, wenn er die Wohnung selbst benötigt.
Beide Referenden sind zustande gekommen
Für beide Anpassungen wurden Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Nun gibt die Bundeskanzlei bekannt, dass bei beiden genügend gültige Stimmen gesammelt wurden: Die Referenden sind damit formell zustande gekommen.
Das Volk wird somit in der zweiten Jahreshälfte darüber abstimmen, ob es die Änderungen zur Untermiete und zur Kündigung wegen Eigenbedarf annehmen will.