«Ich erinnere mich, wie mich mein Sohn angerufen hat und erzählt hat, dass ihn die Hausbesitzerin gerade angerufen und ihm gekündet hat», erzählt Barbara Feuz. «Es war ein riesiger Schock.» Wir treffen sie und ihren Sohn Sebastian Nötzli in Basel vor dem Mehrfamilienhaus, in dem sie 20 Jahre lang wohnten. Zuletzt lebten die beiden in zwei verschiedenen Wohnungen, Barbara Feuz hatte zudem ein Büro im Parterre gemietet.
Vor zwei Wochen sind sie ausgezogen. Die beiden verbinden viele Erinnerungen mit dem Haus. «Wenn man so will, habe ich alle ersten Male hier erlebt; den ersten Job, die erste Freundin, das erste grosse Fest», erzählt Sebastian Nötzli. Und das alles sei jetzt weg, von heute auf morgen.
Einfachere Kündigung wegen Eigenbedarfs
Die Kündigung erfolgte, weil der Sohn der Vermieterin, der selbst Miteigentümer der Liegenschaft ist, mehr Platz im Haus braucht. Er möchte eine Familie gründen. Die Eigentümerin sagt gegenüber SRF, sie bedaure, dass das langjährige Mietverhältnis beendet werden musste. Sie sei aber froh, dass die ehemaligen Mieter jeweils eine neue Wohnung gefunden hätten.
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs soll nun für Eigentümer einfacher werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, dass Eigentümer rascher zu ihrer Wohnung oder ihrem Haus kommen sollen, wenn sie dringenden Eigenbedarf anmelden. Der Mieterverband will sich gegen die Änderung des Mietrechts wehren und hat das Referendum angekündigt.
Andreas Zappalà vom Hauseigentümerverband Basel nimmt Stellung zum konkreten Fall und erklärt, eine Kündigung sei immer bedauerlich für die Mieter. «Aber wir haben einen Mietvertrag, den beide Seiten kündigen können und in diesem Fall hat der Eigentümer ein berechtigtes Interesse geltend gemacht.»
Er begründet die Änderung des Mietrechts damit, dass es heute oft zu lange dauere, bis Eigentümer von ihrer Wohnung oder ihrem Haus Gebrauch machen könnten. Zappalà erzählt von einem Fall, den er in der Vergangenheit betreut hatte: «Da haben die Eigentümer als Zwischenlösung bereits auf dem Campingplatz gewohnt und wussten, dass dieser in einem Monat schliessen würde.»
Für solche Fälle sei es schwierig, wenn man die Dringlichkeit auf langem Weg nachweisen müsse. In dem konkreten Fall hätten sich Eigentümer und Mieter schliesslich einigen können, bevor die Eigentümer auf der Strasse standen.
Gegenläufige Interessen
Eine Einigung gab es auch im Fall von Barbara Feuz. Seit zwei Wochen wohnt sie in einer neuen Wohnung, ihr Sohn ebenso. Feuz hatte sich gegen ihre Kündigung gewehrt, die Einsprache schliesslich aber nicht weiterverfolgt, da sie in der Zwischenzeit neue Räumlichkeiten gefunden hatte. Sie habe sich zwar gut eingelebt, erzählt sie in ihrem neuen Wohnzimmer. Die neue Wohnung sei aber nicht gleichwertig wie die alte. «Sie ist kleiner, sie ist dunkler und sie ist teurer», so Feuz. Sie bezahle jetzt 400 Franken mehr Miete pro Monat.
Das Beispiel zeigt deutlich die unterschiedlichen Interessen von Mietern und Eigentümern. Die Mieter wollen sich nun mit einem Referendum gegen die Änderung wehren, die Eigentümer dagegen sind der Meinung, dass ein rascherer Prozess bei den Kündigungen wegen Eigenbedarfs nötig sei.