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Doppel-Referendum Gegner der Mietrechts-Vorlagen sehen Angriff auf Mieterschutz

  • «Angriff auf den Mieterschutz» und «Rauswurf-Vorlagen»: Mit diesen Worten wirbt das gegnerische Komitee für ein Nein zu den beiden Mietrechtsvorlagen vom 24. November 2024.
  • Die vorgeschlagenen Änderungen des Obligationenrechts hätten drastische Folgen für Mietende.
  • Es geht um neue Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie um Kündigungen bei dringendem Eigenbedarf.

Das Komitee um den Mieterinnen- und Mieterverband, das die Vorlagen mit dem Referendum bekämpft, hat seine Kampagne den Medien vorgestellt.

Schlüsselbund steckt in einem Türschloss.
Legende: Die Immobilienlobby greife den Kündigungsschutz an, um die Mieteinnahmen zu erhöhen, macht das Komitee geltend. Die Untermiete nach heutigen Regeln habe sich bewährt und würde ohne Grund stark eingeschränkt. Keystone/LAURENT GILLIERON

Ziel der Angriffe auf den Mieterschutz seien höhere Renditen auf Immobilien, sagte der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga – er ist Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes (MV). Wegen steigender Mieten wendeten Haushalte mit tiefem Einkommen mittlerweile 40 oder 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete auf.

Nationalrätin und MV-Vorstandsmitglied Jacqueline Badran (SP/ZH) nannte steigende Mieten den «Kaufkraft-Killer Nummer eins». Faktisch gebe es heute Anbieter-Marktmieten, und das sei gesetzeswidrig. Pro Jahr zahlten Mietende deshalb über zehn Milliarden Franken zu viel Miete. Das seien 370 Franken pro Haushalt und Monat. Dennoch sei das Parlament nicht auf der Seite der Mietenden, sagte wiederum Sommaruga, sondern die Mehrheit stelle sich in den Dienst der Immobilienbranche. Zum Schein werde von Missbrauchsbekämpfung gesprochen, in Tat und Wahrheit aber eine perfide Strategie verfolgt.

Grundlose Einschränkungen

Die Untermiete solle grundlos massiv eingeschränkt werden, sagte Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU) – auch er gehört zum Vorstand des MV. Kleine Formfehler könnten künftig zu einem Rauswurf aus der Wohnung innerhalb von 30 Tagen führen. Zudem könnten Vermieter Untervermietungen ohne Grund ablehnen und auf zwei Jahre beschränken.

Sophie Wang, Vorstandsmitglied des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS), warnte vor Erschwernissen für die Studierenden. Wegen der Verschärfungen dürfte es für Studierende noch schwieriger werden, eine bezahlbare Unterkunft zu finden, etwa weil Untervermietungen auf zwei Jahre beschränkt werden könnten.

Das Argument, mit der Vorlage würden Plattform-Vermietungen gestoppt, mochte sie nicht gelten lassen. Hier brauche es Regelungen der Kantone und Gemeinden.

Kündigungen rascher durchsetzen

Für Kündigungen wegen dringendem Eigenbedarf gebe es wie bei der Untermiete bereits Regeln, macht das Komitee zur zweiten Vorlage geltend. Mit der Formulierung, dass der Eigenbedarf nicht mehr «dringend», sondern «bedeutend und aktuell» sein müsse, könne Mietern einfacher und ohne klaren Grund gekündigt werden.

Entspannung bei Kosten nicht absehbar

Box aufklappen Box zuklappen

Eine Entspannung auf der Kostenseite sei nicht absehbar, sondern es sei absehbar, dass der ökonomische Druck auf die Menschen weiter steige, sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Ein Wohnungswechsel sei umständlich und je nach persönlicher Situation praktisch unmöglich.

Zum vom Mieterinnen- und Mieterverband angeführten Nein-Komitee gehören die Stiftung für Konsumentenschutz, der Gewerkschaftsbund und Travailsuisse. Auch Rentnerinnen- und Rentnerorganisationen und der VSS sowie SP und Grüne engagieren sich gegen die Vorlage.

Die heutigen Möglichkeiten für Kündigungen wegen dringendem Eigenbedarf genügten der Immobilienlobby nicht, sagte Töngi zu dieser zweiten Vorlage. «Das Ziel der neuen Formulierung, wonach Eigenbedarf ‹bedeutend und aktuell› sein muss, ist klar benannt worden: Kündigungen sollen rascher durchgesetzt werden.»

Kündigungen wegen dringendem Eigenbedarf funktionieren wie Turbo-Kündigungen, warnte Töngi. Gewisse Fristen und Schutzzeiten könnten ausgehebelt werden. Deshalb sei die Lockerung abzulehnen. Schon heute werde mit dieser Begründung gekündigt, um Mietende loszuwerden. Danach werde die Wohnung für einen höheren Mietpreis ausgeschrieben.

SRF 4 News, 15.10.2024; 11 Uhr ; 

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