Fast acht Millionen Franken hat die Stadt Zürich seit 2006 für Abgangsentschädigungen ausgegeben. Zwei Fälle haben dabei für besondere Aufregung gesorgt.
Die frühere Stadträtin Claudia Nielsen (SP) hat 2018 über 850'000 Franken bekommen, als sie nach fast zehn Jahren im Amt nicht mehr zur Wahl antrat. Und 2021 wollte der Präsident einer Kreisschulbehörde Schulleiter werden. Weil er dafür sein Amt als Präsident abgab, erhielt er eine Entschädigung von über 650'000 Franken.
An solchen Beispiel stösst sich Camille Lothe. Die Präsidentin der Stadtzürcher SVP sagt: «Es kann nicht sein, dass jemand mit einem goldenen Fallschirm gerettet wird, wenn er aus der Politik aussteigt.» Dies auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Entschädigungen wurden bereits gesenkt
Aber nicht nur rechte Parteien störten sich an den Beispielen. Auch bei linken Politikerinnen und Politikern war das Unverständnis gross. Deshalb habe das Zürcher Stadtparlament bereits vor zwei Jahren reagiert und die Entschädigungen «drastisch» gesenkt, sagt der grüne Gemeinderat Luca Maggi: «Vor kurzem bekamen abtretende Behördenmitglieder noch 4,8 Jahressaläre, jetzt bekommt man maximal noch 1,8.»
Diesen Schritt begrüsse die SVP zwar, sagt Lothe. Doch das reiche noch nicht: «Nur Stadträte sollen eine Abgangsentschädigung bekommen und nur dann, wenn sie unfreiwillig gehen.» Dies fordert die Partei in ihrer Initiative.
Eine Abgangsentschädigung soll es also nur dann geben, wenn eine Stadträtin nicht mehr wiedergewählt wird. Tritt sie jedoch freiwillig zurück, soll sie leer ausgehen. Andere Behördenmitglieder sollen gar keine Abgangsentschädigung mehr erhalten.
Gegenvorschlag schliesst auch freiwilligen Rücktritt ein
Hier unterscheidet sich der Gegenvorschlag des Stadtparlaments und der Stadtregierung von der Initiative. So sieht Ersterer auch dann eine Abgangsentschädigung für Stadtratsmitglieder vor, wenn diese freiwillig zurücktreten. Das könne nämlich durchaus im Interesse der Öffentlichkeit liegen, sagt Maggi: «Und diese Chance lässt man ihnen nur dann, wenn sie nach der Ausübung eines solchen Amts auch fair entschädigt werden.»
Weitere Unterschiede gibt es bei der Höhe der Entschädigung. Sieht die SVP in ihrer Initiative maximal einen Jahreslohn vor, sind es beim Gegenvorschlag bis zu 1,8 Jahreslöhne.
Sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag fordern also, dass «goldenen Fallschirme» der Vergangenheit angehören sollen. Sie sehen aber unterschiedliche Lösungen vor.