- 58.2 Prozent der Stimmbevölkerung haben Ja gesagt zur Initiative für eine 13. AHV-Rente.
- Auch das Ständemehr ist erreicht: 15 Stände sagen Ja, 8 Nein.
- Die Stimmbeteiligung lag bei 58.3 Prozent.
- Man habe Menschen, die normalerweise nicht an die Urne gehen, mobilisieren können, sagt Lukas Golder vom Forschungsinstitut GFS Bern.
13. AHV-Rente
Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
-
JA
1'883'465 Stimmen
-
NEIN
1'350'257 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist angenommen. Sowohl das Volk als auch die Stände haben sich für das Begehren ausgesprochen.
Besonders deutlich ist das Resultat in der Westschweiz und im Tessin ausgefallen, wo ein Grossteil der Bevölkerung für die 13. AHV-Rente gestimmt hat. In der Zentralschweiz sagten die meisten Kantone deutlich Nein, ebenso gab es ein Nein aus dem Thurgau, aus St. Gallen und den beiden Appenzell. Zwei Extreme sind Jura mit 82.5 Prozent Zustimmung und Appenzell Innerrhoden mit 68.5 Prozent Nein-Stimmen.
Es sei der Kampagne gelungen, nochmals klar zu versichern, dass ein Ja möglich sei, sagt Lukas Golder vom Meinungsforschungsinstitut GFS in Bern. Man habe Menschen, die normalerweise nicht an die Urne gehen, mobilisieren können. Viele seien von der Debatte mitgerissen worden und hätten gegen den Bundesrat gestimmt.
«Es ist auch ein Protestvotum», so das Fazit von Golder. Ein Protestvotum gegen einen Staat, der andernorts viel ausgebe, vieles finanziere, zum Beispiel bei der Verteidigung und bei der Migration. «Das hat viele im Mittelstand bewogen zu sagen, ‹jetzt kann man auch einmal etwas für uns machen, das die finanzielle Situation breit und wirksam entlastet›, bei Rentnerinnen und Rentnern.» Aus diesem Grund hätten sich sehr viele – auch auf dem Land – entschieden, an der Abstimmung teilzunehmen.
Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt für die AHV-Rente einen «Dreizehnten», so wie ihn viele Erwerbstätige kennen. Konkret sollen alle Pensionierten Anspruch haben auf einen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente; diese würde damit um 8.3 Prozent erhöht.
Die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes fordert zudem, dass die Ergänzungsleistungen (EL) auch bei Einführung der 13. AHV-Rente nicht angetastet werden. Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente macht sie keine Vorgaben.