- Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider hat die Nein-Argumente vom Bundesrat zu den Volksinitiativen für eine 13. AHV-Rente und für die Renteninitiative präsentiert.
- Eine 13. AHV-Rente sei zu teuer, so der Bundesrat, die Renteninitiative hingegen ist ihm «zu starr».
- Beide Initiativen kommen am 3. März 2024 vors Volk.
In einer Mitteilung schreibt der Bundesrat, die Einführung einer 13. AHV-Rente würde zu Mehrkosten von mindestens 4.1 Milliarden Franken pro Jahr führen. Davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken übernehmen.
Die zusätzlichen Kosten für die 13. AHV-Rente würden Jahr für Jahr ansteigen, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stark wachse. Schon fünf Jahre nach Einführung würden die Kosten voraussichtlich rund 5 Milliarden Franken betragen. Deshalb würde eine Annahme der Initiative die bereits bestehenden Finanzierungsprobleme der AHV «erheblich verschärfen».
Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen sieht zwei Etappen vor. Zuerst soll das Rentenalter für Männer und Frauen auf 66 Jahre erhöht werden. Dies würde schrittweise von 2028 bis 2033 geschehen. Nach 2033 soll das Rentenalter automatisch weiter steigen, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt.
Renteninitiative sei zu wenig flexibel
Die Erhöhung des Rentenalters würde in der AHV zu höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben führen. Laut der Medienmitteilung, respektive laut Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, wäre dies aber für eine langfristige Sicherung der AHV-Finanzen nicht ausreichend.
Laut der Landesregierung müssen bei der Festlegung des Rentenalters stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel die Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitszustands der Bevölkerung. So müsste gemäss der Initiative das Rentenalter erhöht werden, auch wenn die Wirtschaft in einer Rezession stecke. Der Automatismus liesse es nicht zu, andere Faktoren zu berücksichtigen oder das Rentenalter langsamer oder gar nicht anzupassen.
Zudem hält es der Bundesrat nicht für angebracht, das Rentenalter bereits wieder anzuheben: Erst 2022 wurde mit dem Ja zur letzten AHV-Reform beschlossen, dass das Rentenalter für Frauen bis im Jahr 2028 auf 65 Jahre erhöht wird.
Bundesrat plädiert für gezielte Massnahmen
Der Bundesrat wolle die AHV, die sozialste und solidarischste Versicherung im Land, nicht gefährden, begründete Baume-Schneider die ablehnende Haltung der Regierung zu den Volksinitiativen.
Sie plädierte für gezielte Massnahmen für die Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern in finanziell prekärer Lage. Eine Gelegenheit, solche Massnahmen umzusetzen, sei die vom Parlament bestellte Vorlage zur Stabilisierung der AHV in den Jahren nach 2030.