Am 3. März entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Lanciert worden ist das Begehren von Gewerkschaften.
Die Ausgangslage: Die Altersvorsorge setzt sich zusammen aus der AHV (erste Säule), der Pensionskasse (zweite Säule) und allfällige Einzahlungen in die private Vorsorge (dritte Säule). AHV-Renten werden jeden Monat ausbezahlt, zwölfmal im Jahr. Die minimale Rente für Unverheiratete beträgt 1225 Franken, die Maximalrente 2450 Franken. Ehepaare erhalten maximal 3675 Franken als AHV-Rente. Berechnet wird die Rente anhand von Beitragsjahren, Erwerbseinkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Das will die Initiative: Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt für die Altersrente einen «Dreizehnten», so wie ihn viele Erwerbstätige kennen. Konkret sollen Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente Anspruch haben auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. Wer bereits eine AHV-Rente bezieht, soll den Zuschlag spätestens ab Beginn des Jahres 2026 erhalten.
Ausdrücklich will das Initiativkomitee per Gesetz sicherstellen, dass die Ergänzungsleistungen wegen des «Dreizehnten» nicht gekürzt werden respektive der Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV wegen des Zuschlages bestehen bleibt. Nach Angaben der Initiantinnen und Initianten würde der «Dreizehnte» eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent bedeuten.
Die Befürworter: Hinter der Initiative stehen Gewerkschaften, linke Parteien und Seniorenorganisationen. Ihrer Ansicht nach ist bis etwa 2030 keine zusätzliche Finanzierung der AHV nötig, um die 13. Rente zu finanzieren. Für die Zeit danach würden Lohnbeiträge von 0.4 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber genügen, um die Erhöhung zu finanzieren. Diese Kosten seien tragbar.
Das Initiativkomitee argumentiert, dass die 13. Rente nötig sei, um Rentnerinnen und Rentnern mit tiefen und mittleren Einkommen die Teuerung und steigende Krankenkassenprämien auszugleichen.
Die Gegner: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative für eine 13. AHV-Rente. Laut der Landesregierung hätte ein Ja im Jahr 2032 Mehrausgaben für die AHV von rund fünf Milliarden Franken zur Folge – zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4.7 Milliarden Franken. Finanzieren lasse sich eine 13. AHV-Rente nur mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder höheren Lohnbeiträgen, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter Ende Dezember in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung».
Der Nationalrat hiess im Dezember eine Motion aus der GLP gut, die eine gezielte Rentenerhöhung für Bedürftige verlangt. Sie verlangt, Geld aus der ersten Säule dort zu verteilen, wo es nötig sei. Der Ständerat hat über eine entsprechende Motion noch zu entscheiden.