Am 3. März stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei AHV-Vorlagen ab: die Initiative für eine 13. AHV-Rente und die Renteninitiative. Erstere will, dass Rentnerinnen und Rentner eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Letztere will, dass das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahre erhöht und an die Lebenserwartung geknüpft wird.
Die Annahme der Initiativen hätte für die Finanzierung der AHV ganz unterschiedliche Auswirkungen. Eine 13. AHV-Rente würde höhere Ausgaben bedeuten. Die Renteninitiative will hingegen die AHV finanziell entlasten.
Steigende Ausgaben
Die Einführung einer 13. AHV-Rente entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8.3 Prozent, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen in einem Bericht schreibt. Im ersten Jahr würde der Ausbau 4.1 Milliarden Franken kosten. Fünf Jahre später würden die Kosten 5 Milliarden pro Jahr betragen, rechnet der Bund vor.
Bei einer Einführung der 13. AHV-Rente 2026 wäre das Umlageergebnis laut BSV der AHV bereits negativ. Das Umlageergebnis entspricht den Einnahmen abzüglich der Ausgaben der AHV. «Ohne finanzielle Gegenmassnahmen würde das Defizit der AHV rasch ansteigen und bis im Jahr 2033 7 Milliarden Franken erreichen», so das Bundesamt.
Das Diagramm zeigt, dass die Finanzierung der AHV auch ohne 13. AHV-Rente oder mit Annahme der Renteninitiative eine Herausforderung bleibt. Dabei verspricht die Renteninitiative, die Altersvorsorge zu sichern.
Vorläufige Entlastung
Laut einem weiteren Bericht des BSV würde die Erhöhung des Rentenalters zu höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben führen. Der Grund ist einfach: Die Menschen arbeiten länger und bezahlen länger AHV-Beiträge. Eine Rente würden sie erst später beziehen. Ab 2033 wäre die AHV voraussichtlich um jährlich 2 Milliarden entlastet, heisst es im Bericht.
«Die Erhöhung des Rentenalters allein generiert aber aus heutiger Sicht nicht genug finanzielle Mittel zur langfristigen Sicherung der AHV-Finanzen», schreibt das BSV zur Renteninitiative. Es würden auch Umlagedefizite entstehen, die schliesslich am Kapital der AHV nagen.
Auch wenn eine Erhöhung des Rentenalters die Altersvorsorge vorläufig entlastet, bleiben grundsätzliche Herausforderungen. So wächst etwa die Zahl der Rentnerinnen und Rentner. Heute sind rund 20 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer 65 Jahre alt oder älter. Bis 2040 steigt der Anteil auf rund 24 Prozent, wenn es nach dem mittleren Bevölkerungsszenario des Bundes geht.
Zugleich sinkt der Anteil der Personen im erwerbstätigen Alter. Es gibt also weniger Leute, welche in die Altersvorsorge einzahlen. Schliesslich steigt auch die Lebenserwartung, weshalb länger Renten ausbezahlt werden müssen.
So altert die Bevölkerung stärker, als neue Personen im erwerbsfähigen Alter nachrücken. Für das Umlageverfahren der AHV ist das ein Problem: AHV-Beiträge, welche die Erwerbstätigen einzahlen, fliessen direkt in die Finanzierung der Renten. Egal wie die Abstimmungen zur AHV ausfallen, steht die Altersvorsorge vor finanziellen Herausforderungen.