- In Thun hat die Bevölkerung dem Projekt Hoffmatte mit 62 Prozent zugestimmt. Es gibt eine Überbauung mit Wohnungen und einem Altersheim im Gwatt.
- Das Referendumskomitee spricht auf seiner Internetseite von Hochhäusern, welche die Stadt «markant» überragen würden und die Stadtsilhouette «wesentlich» veränderten.
- Die Regierung weibelte für ein Ja. Auch das Parlament hatte der Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt. Nun ist das Volk der gleichen Meinung.
Abstimmung über Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP Hoffmatte
Thun: Zonenplan und Baureglement ZPP Hoffmatte
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JA
8'074 Stimmen
-
NEIN
4'920 Stimmen
Die Stimmbeteiligung lag bei 42 Prozent.
Geplant ist eine Überbauung mit 180 Wohnungen, einem Alterspflegeheim mit 96 Plätzen, 55 Alterswohnungen, einer Kindertagesstätte und einem Laden. Damit will die Stadtregierung dem relativ tiefen Leerwohnungsbestand entgegenwirken.
Zudem werden damit die vom Kanton Bern zugewiesenen Pflegeplätze realisiert. Laut Regierung benötigt man diese dringend.
Fast 1000 Unterschriften dagegen
Das Referendumskomitee war nicht gegen eine Überbauung. Es befürwortete die Nutzungsänderung des Areals, den Bau von Wohnungen sowie eines Alters- und Pflegeheims. Es lehnt aber eine Überbauung in der geplanten Dimension ab, welche die Interessen von privaten Investoren über die Interessen der heutigen Quartierbevölkerung stellt.
«Es entsteht ein städtebaulicher Akzent mit grosser Fernwirkung am falschen Ort», ist auf der Homepage des Komitees zu lesen. Zudem sei das Verkehrsaufkommen zu gross und die Überbauung setze grundsätzlich ein schlechtes Zeichen für Thuns künftige Baupläne.
«Das ist ein gutes Resultat», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz. Es gebe immer Widerstand gegen solche Projekte, das sei auch nachvollziehbar. Als Stadtregierung müsse man aber «das grosse Ganze» im Blick behalten. Und das Projekt Hoffmatte sei ein Gewinn für die Stadt Thun.
Als nächstes wird nun beim Kanton Bern ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens behandelt der Kanton die Einsprachen. Vor der Ausführung ist ein Baugesuchsverfahren erforderlich.