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Neue Hürden sollen Sunrise-Kunden von Kündigung abhalten
Aus Espresso vom 29.10.2019. Bild: Keystone
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Absurde AGB-Klauseln Neue Hürden sollen Sunrise-Kunden von Kündigung abhalten

Verträge mit Mindestlaufzeit darf man bei Sunrise frühstens sechs Monate vor Ablauf kündigen.

Einem aufmerksamen «Espresso»-Hörer ist aufgefallen, dass Sunrise per 1. Dezember 2019 die Bedingungen für eine Abo-Kündigung weiter verschärft. Und zwar darf man ab diesem Zeitpunkt Verträge mit Mindestlaufzeit frühstens sechs Monate vor Ablauf kündigen. Das heisst, wenn ein Vertrag bis Ende Dezember läuft, darf man ihn frühstens ab Juli kündigen. «Ich finde diese Klausel völlig unverständlich», ärgert sich der «Espresso»-Hörer.

Schlaue Sparfüchse machten es bis jetzt nämlich so: Sie schlossen den Vertrag mit der Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten ab und kündigten ihn sogleich. So verhinderten sie, dass der Vertrag nach der Mindestlaufzeit weiterläuft. Dies will Sunrise offenbar mit der neuen Klausel unterbinden.

Sunrise: «Nur wenige Kunden betroffen»

Es gebe nur wenige Kunden, welche den Vertrag gleich nach Vertragsabschluss wieder kündigen würden, heisst es bei Sunrise: «Aber bei diesen Fällen kam es immer wieder zu Missverständnissen. In diesen Situationen zeigten sich die Kunden jeweils unzufrieden. Mit der Anpassung der Kündigungsfrist wollen wir solchen Missverständnissen vorbeugen», schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme.

Da stellt sich natürlich die Frage, warum Sunrise mit grossem Aufwand eine neue Hürde beim Kündigungsprozedere einbaut, um ein Problem zu lösen, dass – laut eigenen Angaben – nur wenige Kunden betrifft. Bereits vor über einem Jahr hatte Sunrise die Kunden informiert, dass nur noch Kündigungen per Telefon oder Chat akzeptiert würden. Kündigungen per Brief, Mail oder Fax seien ungültig. Diese Änderung stiess bei zahlreichen Kunden auf Unverständnis.

Klausel ist «missbräuchlich» und «schikanös»

Für Rechtsprofessor Thomas Probst von der Universität Fribourg ist klar: «In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine solche Klausel gänzlich ungewöhnlich.» Gegenüber dem Konsumenten sei sie auch missbräuchlich, weil sie das «Kündigungsrecht schikanös einschränke». Das Problem ist allerdings: Solange kein Kunde vor Gericht klagt, kann Sunrise so weiter machen.

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