Der aktuelle Pflichtteil für Kinder beträgt nach aktuellem Recht mindestens drei Viertel des gesetzlichen Erbanteils. Dies ändert sich ab dem Jahr 2023. Der neue Pflichtteil ist ab dann nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Das dadurch freie Vermögen darf also anders verteilt werden.
Man will den Erblassenden mehr Flexibilität bei der Begünstigung von nicht gesetzlichen Erbenden einräumen.
Die Änderung im Gesetz wurde unter anderem in Bewegung gesetzt, weil heute mehr unverheiratete Paare zusammenleben als früher. Für diese war es bisher schwierig, sich beim Erben zu begünstigen, wie Rechtsanwalt Christian Habegger, Spezialist für Erbrecht aus Winterthur erklärt: «Man will den Erblassenden mehr Flexibilität bei der Begünstigung von nicht gesetzlichen Erbenden einräumen.»
Kein Pflichtteil mehr für Eltern
Neben dem Fakt, dass das Vermögen freier vererbt werden kann, gibt es auch noch eine weitere wichtige Änderung. Sie betrifft jene Personen, die keine Nachkommen haben. Bisher ging in diesem Fall ein Teil des Erbes automatisch an die Eltern der verstorbenen Person.
Neu haben die Eltern keinen Pflichtteil des Erbes mehr zugute. Fachleute begrüssen den Entscheid, denn beim Tod des einen Ehegatten musste der verbleibende Ehepartner bisher mit den Schwiegereltern teilen. Dies habe oft zu schwierigen Situationen geführt, so Franz Stämpfli, Präsident des Schweizer Notarenverbands.
Ohne Schriftlichkeit, keine Änderung
Die Gesetzesänderung gilt jedoch nur für jene, die schriftlich festhalten, wie ihr Vermögen vererbt wird. Für Personen, die kein Testament geschrieben haben, ändert sich nichts. Grundsätzlich empfehlen die Erbrechtsspezialistinnen und -spezialisten allen, den eigenen Willen schriftlich festzuhalten und damit über den Tod hinaus für klare Verhältnisse zu sorgen.