Sexismus gegenüber Gerichtsschreiberinnen, Mobbing der Deutsch- und Westschweizer gegen die Tessiner Richter. Letztes Jahr geriet das Bundesstrafgericht in Bellinzona in die Schlagzeilen. Das Bundesgericht untersuchte als Aufsichtsbehörde die Vorwürfe und kam in einem Ende April veröffentlichten Aufsichtsbericht zum Schluss: Diese schweren Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt.
Scharfe Kritik
Der Bericht wurde von der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes erstellt und wird nun von der politischen Oberaufsicht scharf kritisiert. Den Betroffenen wurde das rechtliche Gehör nicht gewährt, wie die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat festhalten.
Nach den Enthüllungen von SRF über sexistische Plakate am Bundesstrafgericht erachtet die GPK auch die Abklärungen bezüglich Mobbings und Sexismus als ungenügend. Die GPK empfehlen nun dem Bundesstrafgericht, eine Fachperson für Sexismus und Mobbing beizuziehen. Und sie kritisieren, dass die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes die Entlassung der Generalsekretärin des Bundesstrafgerichtes empfohlen hat. Das sei ein «unzulässiger Eingriff in die Organisationsautonomie des Bundesstrafgerichtes» gewesen.
Meyer tritt in den Ausstand
Vor zwei Wochen machte die «Rundschau» ausserdem publik, dass sich Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer abschätzig und sexistisch über eine Bundesstrafrichterin geäussert hatte. Die GPK bezeichnen das als «absolut unverständlich und inakzeptabel». Diese Äusserungen würden zudem ein Reputationsschaden darstellen.
Für Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer hat dies Konsequenzen – er hat den GPK angegeben, dass er zu diesem Thema in Ausstand treten werde. Diese gepfefferte Stellungnahme der GPK an die Adresse des Bundesgerichtes geht aber noch weiter. So soll die Aufsicht über erstinstanzliche eidgenössische Gerichte grundsätzlich näher geprüft werden. In anderen Worten heisst das: Das Parlament überlegt sich, ob die Aufsicht über Gerichte wie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht beim Bundesgericht noch am richtigen Ort sei.
Machtkampf zwischen Politik und Justiz
Das ist Ausdruck eines Machtkampfes zwischen der Politik und der Justiz. Das Bundesgericht hatte bislang auf die Gewaltentrennung verwiesen und den Einfluss der GPK als eingeschränkt angesehen. Mit der heutigen Mitteilung macht die GPK klar: Das Parlament als Oberaufsicht kann sich in alles einmischen – wenn nötig sogar in die Gerichtsorganisation des Bundesgerichtes. Die Politik zieht gegenüber dem Bundesgericht neue Saiten auf.