- Der Ständerat stellt sich hinter die vor knapp zwei Jahren sistierte Vorlage für die Agrarpolitik nach 2022.
- Die nötigen Änderungen im Landwirtschaftsgesetz hiess er mit 42 zu 0 Stimmen gut.
- Die Vorlage zur neu aufgelegten Agrarpolitik nach 2022 soll der Landwirtschaft den Weg in die Zukunft weisen.
Vor fast zwei Jahren hatte das Parlament die Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) auf Eis gelegt und eine Langzeitperspektive verlangt, die auch Themen wie Ernährungssicherheit und Food Waste beinhalten sollte. Der Bundesrat legte diesen Bericht im Sommer vor und erntete im Ständerat Zustimmung.
Umsetzung in Etappen
Die Regierung skizziert den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat sie die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.
Gestützt auf den Bericht beantragte der Bundesrat, die Agrarpolitik gestaffelt umzusetzen. Zudem empfahl er Streichungen aus der ursprünglichen Vorlage. Der Ständerat folgte diesen.
Diese Beschlüsse bilden die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren die bereits bewilligten Massnahmen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Die dritte Etappe soll eine weitergehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll das gesamte Ernährungssystem stehen.
Die Mehrheit und der Bundesrat verfolgten eine «sehr minimalistische» Agrarpolitik, kritisierte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) in der Eintretensdebatte. Innovatives und auch Klimamassnahmen fehlten in der Vorlage. Sie und ihre Fraktionskollegin Maya Graf (BL) forderten Tempo für den Klimaschutz.
Kein schnelleres Tempo in Sachen Tierwohl und Klima
Die kleine Kammer hat jedoch auf eine ausdrückliche Verankerung der Klimaziele im Landwirtschaftsgesetz verzichtet. Dabei ging es um die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen. Für die Mehrheit verwies Peter Hegglin (Mitte/ZG) auf übergeordnete Massnahmen. Die Ergänzung sei deshalb nicht nötig. Der Ständerat lehnte mit 32 zu 12 Stimmen den Antrag einer rot-grünen Minderheit ab.
SP und Grüne hätten noch weiter gehen und auch einen Ausbaupfad für das Tierwohl und einen Absenkpfad für Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft und der Ernährung festschreiben wollen. Die Landwirtschaft sei vom Klimawandel existenziell betroffen und nehme das Thema ernst, begründete Hegglin den Verzichtantrag der Mehrheit. Auch diese Anträge wies der Rat mit klaren Mehrheiten ab.
Weiter strich der Ständerat Beiträge an Beratungskosten zugunsten der Biodiversität. Die Mehrheit hatte dazu geltend gemacht, dass vor allem Beratungsbüros von dieser Bestimmung profitieren würden. Im Sinne des Bundesrates verzichtete der Ständerat auch auf die Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises für Direktzahlungen.
Der Bund soll aber Beiträge an privatwirtschaftliche Ernteversicherungen leisten können, so der Wille des Ständerats. Bedingung ist, dass diese Versicherungen grossräumige Risiken wie Trockenheit oder Frost abdecken.