- Vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller: Der Bundesrat skizziert in einem Bericht den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft in die Zukunft.
- Sie soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.
- Der Bundesrat hatte den in Bern den Medien vorgestellten Bericht an seiner Sitzung vom Mittwoch verabschiedet.
- Umweltverbände bezeichnen die Strategie des Bundesrats als zu zögerlich und als «Alibi-Umsetzungsplan».
Angefordert hatte das rund achtzig Seiten starke Papier das Parlament. Es befasst sich nicht nur mit der Arbeit der Bauern und Bäuerinnen, sondern mit der gesamten Wertschöpfungskette bis auf den Teller. Beide Räte legten vor über einem Jahr die Agrarpolitik 2022+ (AP22+) auf Eis und verlangten eine Auslegeordnung, die auch die Themen wie Ernährungssicherheit und Lebensmittelverschwendung beinhalten sollte.
Der Bundesrat empfiehlt den Räten nun, diese Vorlage zu behandeln – und er empfiehlt Streichungen.
Produktivität steigern bei höherer Nachhaltigkeit
«Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum»: So sieht der Bundesrat die Landwirtschaft im Jahr 2050, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schreibt. Weiterhin sollen Schweizer Bauern mehr als die Hälfte der nachgefragten Lebensmittel herstellen. Dabei soll die Arbeitsproduktivität gegenüber 2020 um fünfzig Prozent gesteigert werden, namentlich dank technischem Fortschritt.
Die Treibhausgasemissionen sollen mindestens vierzig Prozent unter dem Stand von 1990 liegen. Zur Nachhaltigkeit beitragen müssen aber auch Verarbeiter sowie die Konsumentinnen und Konsumenten. Denn im Vergleich zu heute sollen Lebensmittelverluste in der gesamten Wertschöpfungskette um drei Viertel reduziert werden. Die Treibhausgasemissionen in Verbindung mit dem Essen sollen um zwei Drittel sinken.
Umsetzung in drei Etappen
Die erste Etappe sind demnach die Beschlüsse von Parlament und Bundesrat im Zusammenhang mit der Vorlage zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Diese enthalte ambitionierte Ziele, schreibt das WBF.
Als zweite Etappe soll die Agrarpolitik 2022+ «grundsätzlich» umgesetzt, aber entschlackt werden. Der Bundesrat empfiehlt den Räten unter anderem, den ökologischen Leistungsnachweis für Direktzahlungen nicht anzupassen. Die Anpassungen im bäuerlichen Bodenrecht will er von der AP22+ abkoppeln.
Als dritte Etappe ist – nach einer Auslegeordnung im Zeitraum 2025/2026 – eine weiterführende Reform ab 2030 geplant. Im Fokus soll das gesamte Ernährungssystem stehen. Der Bundesrat sieht auch die betroffenen Branchen in der Verantwortung, und auch internationale Handelsbeziehungen sollen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.